Schutz der stillen Tage


 
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage unterliegen bestimmte Tage einem besonderen Schutz. 

(ir) Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen, das sind
Allerheiligen am 1. November 2017,
der Volkstrauertag am 19. November 2017,
der Buß- und Bettag am 22. November 2017,
und der Totensonntag am 26. November 2017
jeweils von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
und
am Heiligen Abend, dem 24. Dezember von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr

alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.



Das wären zum Beispiel Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere.

Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.