Ab Montag wieder Sport



Vereine dürfen wieder für Individualsport öffnen.

(ir) Nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung dürfen ab Montag, 11. Mai 2020, Sportstätten unter gewissen Voraussetzungen wieder geöffnet werden, teilte das Sportamt der Stadt Ingolstadt mit. Das bedeutet, dass kontaktfreier Individualsport mit Abstand wieder zugelassen wird. Nach wie vor stehen dabei der Gesundheitsschutz der Sportlerinnen und Sportler sowie die Stabilität des Gesundheitssystems an oberster Stelle.



Auf den Außenanlagen der städtischen Bezirkssportanlagen können jetzt Individualsportarten wieder ausgeübt werden können. Erlaubt sind zum Beispiel Leichtathletik, Tennis, Golf, etc. Nicht erlaubt sind Mannschaftssportarten wie Fußball, Basketball, etc. Die Kriterien der Individualsportarten sind auch beim jeweiligen Fachverband nachzulesen.



Bei der Durchführung der Trainingseinheiten müssen die Vorgaben der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 eingehalten werden. Das sind unter anderem: Einhaltung der Abstände, kontaktfreie Durchführung, trainieren nur alleine oder in Kleingruppen bis zu fünf Personen, keine Nutzung der Umkleideräume und Duschen, keine Zuschauer, etc. Für die städtischen Sporthallen und Lehrschwimmbecken gilt jedoch, dass der Betrieb sämtlicher Sporthallen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken sowie weitere in räumlichem Verbund befindlichen Sporträume (zum Beispiel Gymnastikräume, Krafträume, Tanzhallen, usw.) und deren Nutzung grundsätzlich weiterhin untersagt ist (gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).



Eine Ausnahme gibt es für den Betrieb der städtischen Sporthallen: Berufssportlerinnen und -sportler sowie Sportlerinnen und Sportler des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Trainingseinheiten durchführen. Diese Nutzung muss beim Amt für Sport und Freizeit beantragt werden. Handlungsempfehlungen und Leitfäden für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs sowie aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus sowie in den sozialen Medien.