Die Caritas-Seniorenheime wollen Bewohner weiterhin bestmöglich schützen.
(ir) Ab Samstag, 9. Mai 2020, wird das bestehende Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen gelockert. Im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner begrüßt der Diözesan-Caritasverband Eichstätt dies sehr. Allerdings gelten für Besuche strenge Auflagen: Pro Bewohnerin oder Bewohner darf nur eine von der Einrichtung zu registrierende Kontaktperson in ein Haus kommen.
Um vor allem am Muttertag möglichst vielen Menschen Gelegenheit zu geben, ihre Angehörigen zu besuchen, ist die Zeit dafür an diesem Tag je nach Hausgröße auf 15 bis 30 Minuten begrenzt. An jedem Tag sind für einen Besuch eine Anmeldung und eine Terminvereinbarung notwendig. Alle Besucherinnen und Besucher werden über die Hygienevorschriften informiert.
Es besteht Maskenpflicht. Den Mund-Nasen-Schutz müssen die Besuchenden selbst mitbringen. Sie haben den Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen und die Bestimmungen zur Händehygiene einzuhalten. Das Betreten von Gemeinschaftsräumen und Zimmern der Senioren ist aus Hygienegründen nicht möglich.
Der Besuch kann im Freien, zum Beispiel im Garten, oder in eigens ausgewiesenen Räumlichkeiten der Einrichtung stattfinden. Oberstes Ziel der Caritas-Seniorenheime bleibt das Wohl der alten und pflegebedürftigen Menschen sowie aller Mitarbeitenden. Die kurzfristige Umsetzung der Regelungen bedeutet für Leitung und Personal der Seniorenheime eine große Herausforderung.