Alkoholverbot verlängert



Jetzt darf auch nicht um den Auwaldsee, den Baggersee, den Donauufern und an der Staustufe Alkohol getrunken werden.

(ir) Mit der Verlängerung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde auch eine Verlängerung der örtlichen Allgemeinverfügungen zum Thema Maskenpflicht und Alkoholverbot erforderlich – diese gelten nun analog bis zum 9. Mai 2021.



(ir) Die Anordnung der Bereiche für die Maskenpflicht blieb dabei unverändert (Teile der Innenstadt, Umfeld Hauptbahnhof, Nordbahnhof – und generell überall dort im Stadtgebiet, wo Menschen länger oder näher zusammenkommen und dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann).



Die Gültigkeit des Alkoholverbots wurde hingegen erweitert. Dieses gilt künftig zusätzlich auch rund um den Auwaldsee, zusätzlich zum Baggersee in diesem Bereich nun auch am nördlichen und südlichen Donauufer sowie im Umfeld der Staustufe und an den innenstadtnahen Donauufern (Nord- und Südseite).