Am 16. April 2020 beginnen die Verhandlungen gegen einen 25-jährigen Mann.
(ir) Wie das Ingolstädter Landgericht mitteilt, hat es gegen einen 25-jährige Mann aus dem Raum Eichstätt Angeklagte erhoben, weil er am 1. September 2019 gegen 1:30 Uhr an der Bushaltelle der Pirkheimer Straße in Eichstätt einen Passanten angerempelt haben soll. Daraus soll sich zunächst eine verbale Auseinandersetzung entwickelt haben und anschließend soll der Angeklagte dem Geschädigten mit einer Weinflasche, die er bei sich führte, mit voller Wucht gegen die linke Gesichtshälfte geschlagen haben.
Die Flasche zerbrach an den Zähnen des Geschädigten. Anschließend soll er die zerbrochene Flasche zweimal quer durch das Gesicht des Geschädigten gezogen haben, der dabei zwei vollständige Hautdurchtrennungen jeweils von oben bis unter das Kinn verlaufend erlitt. Die Drosselvene und die Halsschlagader wurden durch die Schnitte nur knapp verfehlt.
Der Angeklagte, der seit 11. September 2019 in Untersuchungshaft sitzt, soll aber den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben. Es ist ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten in Auftrag gegeben worden.
Die Verhandlungen unter Landgerichts-Vizepräsident Kliegl finden am 16., 27., 29. April 2020 und am 7. Mai 2020 jeweils um 9:15 Uhr im Saal 11 statt.