Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern


 
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ beginnt am Donnerstag, 31. Januar 2019.

(ir) Ende Januar startet ein Volksbegehren zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern unter der Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen“. Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, 31. Januar 2019 und endet am 13. Februar 2019.

Gegenstand des Volksbegehrens ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“.

Die entsprechende Zulassungsbekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums, die den Gesetzesentwurf beinhaltet, ist auf der Internetseite des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de/vb-ve/) eingestellt.



Ein fester Eintragungsraum während des gesamten Zeitraums – mit barrierefreiem Zugang – ist der kleine Sitzungssaal im Neuen Rathaus, 2. Stock, geöffnet zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses. Weitere täglich wechselnde Eintragungslokale sind in verschiedenen Schulen. Jeder, der sich eintragen möchte, kann einen beliebigen Eintragungsraum aufsuchen. Zur Eintragung ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

• Schule Zuchering, Eingangsbereich, Donnerstag, 31. Januar 2019 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
• Schule Etting, Eingangsbereich, Montag, 4. Februar 2019 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
• Schule Ringsee, Eingangsbereich, Dienstag, 5. Februar 2019 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
• Schule Gerolfing, Eingangsbereich, Mittwoch, 6. Februar 2019 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
• Klinikum Ingolstadt, Veranstaltungsraum im Erdgeschoss, Freitag, 8. Februar 2019 von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
• Schule Mailing, Eingangsbereich, Montag, 11. Februar 2019 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
• Schule Oberhaunstadt, Eingangsbereich, Dienstag, 12. Februar 2019 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.

Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass es bei Volksbegehren keine amtliche Wahlbenachrichtigungskarte gibt. Soweit Informations- oder Werbematerial mit dem Aufdruck „Benachrichtigungskarte“ in Umlauf kommen sollte, handelt es sich hierbei um Drucksachen, mit denen die Unterstützer auf das Volksbegehren aufmerksam machen wollen. Für den Inhalt dieser Werbung sind ausschließlich die Initiatoren des Volksbegehrens verantwortlich.

Wichtiger Hinweise: Bei Volksbegehren gibt es keine Briefwahl.

Eintragungsberechtigt sind Deutsche,
• die am 13. Februar 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• die seit mindestens 13. November 2018 ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben
• und die nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.



Grundsätzlich können sich im Eintragungsbezirk Ingolstadt nur diejenigen Stimmberechtigten eintragen, die am 20. Dezember 2018 (Stichtag für Anlegung des Wählerverzeichnisses) in Ingolstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren oder einen von ihrer bayerischen Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellten Eintragungsschein besitzen. Bei Volksbegehren sind Unionsbürger nicht eintragungsberechtigt.Wer sich während der gesamten Eintragungszeit außerhalb Bayerns aufhält, hat deshalb keine Eintragungsmöglichkeit.

Ein Eintragungsschein kann nur in folgenden Fällen beantragt werden:
a) Eintragung bei einer anderen bayerischen Gemeinde
Wer sich während der gesamten Eintragungsfrist außerhalb Ingolstadts aufhält, kann sich mit einem von der Stadt Ingolstadt ausgestellten Eintragungsschein in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen.

b) Eintragungsraum kann wegen Krankheit oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht aufgesucht werden
Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungsfrist wegen Krankheit oder wegen einer körperlichen Behinderung einen Eintragungsraum nicht aufsuchen können, erhalten auf Antrag ebenfalls einen Eintragungsschein.
Sie haben auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern, dass ihnen wegen Krankheit oder einer Behinderung das Aufsuchen des Eintragungsraumes unmöglich ist. Sie können auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung für das Volksbegehren erklären und eine Hilfsperson beauftragen, für sie in einem Eintragungsraum der Stadt Ingolstadt die Eintragung vorzunehmen.

Anträge auf Erteilung eines Eintragungsscheines sind im Bürgeramt der Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4 in 85049 Ingolstadt (Erdgeschoss) erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt das Bürgeramt beziehungsweise ab dem 31. Januar 2019 auch die Eintragungsstelle für das Volksbegehren, Telefonnummer der Vermittlung: (08 41) 3 05-0.