Außengastronomie darf öffnen, Fitnessstudios dürfen noch nicht



Gesundheitsministerium erteilt Einverständnis: Weitere Öffnungsschritte in Ingolstadt ab Montag, 17. Mai 2021 möglich.

(ir) Am Sonntagnachmittag hat das Bayerische Gesundheitsministerium aufgrund des Antrags der Stadt Ingolstadt vom Freitag sein Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten erteilt.



Dieses Einvernehmen war erforderlich, damit die Stadt Ingolstadt im Rahmen einer Allgemeinverfügung weitere Öffnungsschritte (nach § 27 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) erlauben kann.
Dies ist heute Nachmittag geschehen – die Allgemeinverfügung ist unter www.ingolstadt.de/amtliche abrufbar.



Ab Montag, 17. Mai 2021 um 0:00 Uhr gelten folgende weitere Öffnungsschritte:
Eine Öffnung der Außengastronomie ist zulässig bis 22:00 Uhr.
Die im „Rahmenkonzept Gastronomie“ festgelegten Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden, Gäste müssen vorher einen Termin buchen und einen negativen Test vorlegen, wenn Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen. Generell sind dabei die aktuellen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten. Ebenso sind die Kontaktdaten zur Nachverfolgung zu dokumentieren.



Eine Öffnung von Theatern, Konzert und Opernhäusern sowie Kinos ist zulässig.
Die im „Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen“ beziehungsweise im „Rahmenkonzept für Kinos“ festgelegten Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden. Besucher müssen einen negativen Test vorlegen.



Der kontaktfreie Sport im Innenbereich sowie der Kontaktsport unter freiem Himmel sind zugelassen. Die „Rahmenkonzept Sport“ festgelegten Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden. Alle Teilnehmer müssen einen negativen Test vorlegen. Auf nochmalige Rückfrage im Gesundheitsministerium müssen Fitnessstudios weiterhin geschlossen bleiben.



Anerkannt als Test werden höchstens vor 24 Stunden vorgenommene POC-Antigentests oder Selbsttests oder vor höchstens 48 Stunden vorgenommene PCR-Tests.