Außengastronomiesperrzeit in der Altstadt


 
Heuer können die Innenstadtgastronomen eine Sperrzeitverlängerung bis 24:00 Uhr und an zwei Tagen im Juli bis 1:00 Uhr verlängern. Der Antrag muss bei der Stadt Ingolstadt gestellt werden. 

(ir) Für die Außengastronomie in der Ingolstädter Altstadt kann wie in den vorangegangenen Jahren im Sommerhalbjahr, also vom 1. April bis 30. September 2019 eine Sperrzeit von 24:00 Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts am Samstag, 13. Juli und Sonntag, 14. Juli 2019 eine Sperrzeit bis 1:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.

Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben wieder die Möglichkeit, schriftlich einen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, auf Verlängerung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen. Hierfür gelten folgende Regeln:

A) Außengastronomiesperrzeit im Sommerhalbjahr:

I. Diese Sperrzeitfestsetzung hat eine Gültigkeit für das Sommerhalbjahr, also vom 1. April bis 30. September 2019. Danach gilt wieder die ursprüngliche Sperrzeit.

II. Für den Betrieb des Wirtschaftsgartens werden folgende Auflagen erteilt:

a) Musikdarbietungen jeder Art sind ab 22:00 Uhr einzustellen.

b) Ab 23:30 Uhr ist die Verabreichung von Getränken und Speisen zu beenden.

c) Ab 24:00 Uhr dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.



B) Sperrzeit während der Audi-Sommerkonzerte:

I. Für beide Veranstaltungstage der Audi-Sommerkonzerte am 13. und 14. Juli 2019 im Klenzepark wird der Beginn der Außengastronomiesperrzeit auf 1:00 Uhr verschoben.

II. Für den Betrieb des Wirtschaftsgartens werden folgende Auflagen erteilt:

a) Musikdarbietungen jeder Art sind ab 22:00 Uhr einzustellen.

b) Ab 0:30 Uhr ist die Verabreichung von Getränken und Speisen zu beenden.

c) Ab 1:00 Uhr dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.



Um die Einhaltung der Regelung zu gewährleisten, wird der Kommunale Ordnungsdienst kontrollieren.

Bei festgestellten Verstößen wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten/Straßenausschank wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten.