Wichtige Hinweise zur Ausgangsbeschränkung rund um Ostern.
(ir) Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass die aktuellen Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus auch über die Osterfeiertage und die Ferien gelten und von der Polizei konsequent kontrolliert werden.
Nach wie vor gilt: Aktivitäten draußen sind nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes beziehungsweise mit dem Lebenspartner erlaubt. Gruppenbildungen sind verboten. Außerdem muss der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.
Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Lösel sowie die lokalen Ärzte unterstreichen ihre Bitte, dass Bürger in der Öffentlichkeit einen (selbstgenähten) Mund-Nasen-Schutz tragen sollen.
Generell wird darauf hingewiesen, dass rund auf überregionale Ausflüge verzichtet werden sollte. Die erlaubten Aktivitäten im Freien sollten ausschließlich in der unmittelbaren näheren Umgebung erfolgen. In Ingolstadt sind das die Naherholungsgebiete, Wege entlang von Wiesen und Feldern im Stadtgebiet, aber auch die in nächster Nähe zum Stadtgebiet gelegenen Waldgebiete wir Neuhau, Donauauen, etc.
Wie Innenminister Herrmann mitteilte, ist die Polizei bei den Kontrollen angewiesen, „mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl“ vorzugehen. Einem längeren Verweilen auf einer Parkbank, zum Beispiel zum Eis essen, Lesen etc.) oder auch einem Sonnenbad im Park oder auf einer Wiese stehe nach den Worten des Ministers nichts entgegen – solange keine Gruppenbildung erfolge und der Mindestabstand eingehalten werde.
Um die Ausbreitung von Corona zu verlangsamen und Ältere und Risikopatienten zu schützen, sind die Ausgangsbeschränkungen erforderlich.