Ausgangsbeschränkungen müssen auch am Wochenende und in den Osterferien eingehalten werden.
(ir) Der Freistaat Bayern hat die geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie bis zum 19. April 2020 verlängert. Das bedeutet, dass die Beschränkungen zur Bewegung im öffentlichen Raum auch die kommenden Wochenenden und über die Osterferien aufrechterhalten werden.
Es gilt deshalb weiterhin – und darauf sei nochmals eindringlich hingewiesen: Das eigene Zuhause verlassen darf nur, wer „triftige Gründe“ dafür hat. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen, Hilfeleistungen für andere, Arztbesuche, Gassigehen sowie kurze Spaziergänge beziehungsweise Sport an der frischen Luft.
Letztere sollten ausschließlich in der unmittelbaren näheren Umgebung erfolgen. In Ingolstadt sind das die Naherholungsgebiete Wiesen und Felder im Stadtgebiet, aber auch die in nächster Nähe zum Stadtgebiet gelegenen Waldgebiete. Somit kann man zum Beispiel im Neuhau in Stammham oder im Gerolfinger Eichenwald spazieren gehen.
Es wird dringend davon abgeraten, überregionale Ausflüge zu unternehmen. Auch private Spritztouren mit dem Auto oder Motorrad sind nicht erlaubt. Untersagt ist ein längerer Aufenthalt im Freien, etwa Picknicks im Park, längeres Verweilen auf Parkbänken, Nutzung von Spielplätzen etc.
Aktivitäten im öffentlichen Raum dürfen ausschließlich allein oder mit dem Lebenspartner beziehungsweise mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Bei Verstößen ist mit Bußgeldern zu rechnen.