Die Richtwertkarte kann bis Montag, 26. Juli 2021 eingesehen werden.
(ir) Der Gutachterausschuss Ingolstadt hat am Dienstag, 8. Juni 2021 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2020 beschlossen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei der Wertermittlung für ein konkretes Grundstück sind Abweichungen von den wertbestimmenden Eigenschaften (zum Beispiel hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzbarkeit) durch Umrechnungskoeffizienten oder das Anwenden von Zu- bzw. Abschlägen zu berücksichtigen.
Die Bodenrichtwerte zeigen die Entwicklung der Bodenpreise von unbebauten Grundstücken der letzten beiden Jahre. Die wesentliche Informationsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die Kaufpreissammlung. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist insbesondere jeder Kauf- oder Tauschvertrag von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Aufgabe des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle ist es, die Kaufpreissammlung zu führen und auszuwerten.
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Die durchschnittliche Steigerung der Bodenrichtwerte für baureifes Land liegt für 2020 bei rund zehn Prozent. Daraus lässt sich insgesamt ein Abflachen des Bodenpreisanstiegs erkennen (2018 noch durchschnittlich 17 Prozent). Bei einer differenzierteren Betrachtung ist aber auch ersichtlich, dass in den „einfachen“ Lagen, das heißt, in Bereichen mit im Vergleich niedrigeren Bodenrichtwerten, ein deutlich stärkerer Anstieg der Bodenrichtwerte erfolgt (im Mittel zirka 27 Prozent) als in den „Spitzenlagen“, in denen die Bodenrichtwerte nahezu unverändert geblieben sind.
Auch zum Stichtag 31. Dezember 2020 sind die Bodenrichtwertzonen „Probierlweg“ mit 1.500 Euro pro Quadratmeter, „Große Zellgasse“ und das „Alte Westviertel“ mit jeweils 1.400 Euro pro Quadratmeter die Lagen mit den höchsten Bodenrichtwerten. Die günstigste Bodenrichtwertzone ist „Winden“ mit 480 Euro pro Quadratmeter, gefolgt von Mühlhausen mit 560 Euro pro Quadratmeter, „Mailing Nordost“ mit 610 Euro pro Quadratmeter sowie Pettenhofen, Irgertsheim und Niederfeld mit je 630 Euro pro Quadratmeter.
Die Bodenrichtwerte liegen in der Altstadt zwischen 1.300 Euro pro Quadratmer und 3.750 Euro pro Quadratmeter. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurde die Zonierung der Bodenrichtwertkarte in der Altstadt an die Darstellungen der Gesamtstadt angepasst, insbesondere wurden die dargestellten Gemeinbedarfsnutzungen überprüft und sind nun ebenfalls als gesonderte Gemeinbedarfszonen hervorgehoben.
Außerdem wurde das begrünte Glacis der Zone der Forstflächen Donauauen zugeschlagen. Die übrigen bisher von der Richtwertfestsetzung ausgenommen Flächen konnten entweder einer Gemeinbedarfsnutzung oder der bisher bereits umgebenden Bodenrichtwertzone zugeordnet werden.
Für die zentralen Lagen, die insbesondere durch Einzelhandelsnutzungen geprägt sind, konnte in den letzten Jahren eine Zunahme der Leerstände beobachtet werden, die sich trotz entsprechender Bemühungen der Stadt bisher nicht wesentlich verändert hat.
Durch den Strukturwandel, die Unsicherheit, die mit den wohl anstehenden Nutzungsänderungen verbunden ist, sowie die pandemiebedingten Einschränkungen zum Stichtag, können die früheren Erwartungen an Renditen nicht mehr erreicht werden, sodass hier eine moderate Senkung der Bodenrichtwerte um zirka fünf Prozent vorgenommen wurde. Für die überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Zonen der Altstadt blieben die Bodenrichtwerte ebenso wie in den Spitzenlagen im übrigen Stadtbereich weitestgehend unverändert.
Nachdem zum letzten Stichtag keine Wertveränderung bei gewerblichen und sondergenutzten Flächen vorgenommen wurde, hat der Gutachterausschuss für den 31. Dezember 2020 eine positive Entwicklung auch bei diesen Flächen feststellen können. Die Bodenrichtwerte wurden hier im Schnitt um zirka zehn Prozent angehoben.
Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen sind im gesamten Stadtgebiet Ingolstadt um zirka sieben Prozent gestiegen. Die Bodenrichtwerte für die beiden zum Stichtag 31. Dezember 2018 neu aufgenommenen forstwirtschaftlichen Flächen wurden zum 31. Dezember 2020 auf 2 Euro pro Quadratmeter festgelegt und damit um rund sechzig Prozent gesenkt. Dabei ist zu beachten, dass der Wert entsprechend der Bodenrichtwertrichtlinie für unbestockte Forstflächen auszuweisen ist. Nachdem solche Verkäufe im Stadtgebiet nicht existieren, handelt es sich um einen anteiligen Ansatz aus dem Verkauf von bewaldeten Flächen.
Die Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 31.Dezember 2020 hängt ab Donnerstag, 24. Juni 2021 bis Montag, 26. Juli 2021 im Technischen Rathaus, im 1. Obergeschoss vor den Räumen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer 119 und 120) zur Einsichtnahme aus.