Die Stadt Ingolstadt gibt Hinweise heraus, an die sich Veranstalter von Traditionsfeuern halten müssen.
(ir) Die aktuelle Trockenheit und die dadurch bedingte Gefahr von Bränden hat das Ingolstädter Ordnungsamt zum Anlass genommen, in direkten Kontakt mit den Veranstaltern von für das Wochenende angemeldeten Sonnwendfeuern zu treten.
Dabei wurde nochmals eindringlich auf die Gefahren und gesetzlichen Vorgaben bei offenem Feuer hingewiesen. Diese Hinweise gelten natürlich auch für offene Feuer in privatem Rahmen:
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden erhöhten (Wald-) Brandgefahr wird darauf hingewiesen, dass beim Abbrennen von Traditionsfeuern wie Sonnwendfeuer erhöhte Vorsicht geboten ist. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis auf die zwingende Einhaltung der folgenden Vorschriften:
• Die Feuerstätte muss mindestens 100 Meter vom Wald entfernt sein (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)
• Das Feuer muss mindestens 100 Meter von leicht entzündbaren Stoffen, mindestens fünf Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen und mindestens fünf Meter von sonstigen brennbaren Stoffen entfernt sein (§ 4 Abs. 1 VVB)
• Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein (§ 4 Abs. 3 VVB).
• Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen (§ 4 Abs. 2 VVB).
Es empfiehlt sich auch, ausreichend Löschmittel bereitzuhalten.
Grundsätzlich gilt, dass beim Abbrennen des Feuers für die Umgebung keine Brandgefahren entstehen dürfen (§ 3 Abs. 1 der Verordnung zur Verhütung von Bränden - VVB).