Corona-Testzentrum des Gesundheitsamtes geht wieder in Betrieb



Vor dem Coronatest ist eine vorherige Anmeldung zwingend notwendig.

(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt errichtet am bisherigen Standort auf dem Parkplatz des Audi-Sportparks im Auftrag des Freistaats Bayern ein Corona-Testzentrum. Der Betrieb startet am Dienstag, 1. September 2020.



Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts, des Hochbauamts, des Amts für Gebäudemanagement sowie den Sicherheitskräften und den ehrenamtlichen Helfern für den raschen und reibungslosen Aufbau des Testzentrums.



Wie kann man sich im Testzentrum testen lassen?

Terminvereinbarung:
Im Testzentrum kann man sich nur nach vorheriger Terminreservierung auf das Corona-Virus testen lassen.



Am einfachsten erfolgt die Terminreservierung online unter www.ingolstadt.de/corona. Termine können für maximal drei Tage im Voraus gebucht werden. Neben den persönlichen Daten werden dabei auch Angaben zum Grund des Tests, zum Beispiel Pflichttest, nach Reiserückkehr aus Risikogebiet, abgefragt. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten Hilfe über das Corona-Bürgertelefon des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer (08 41) 3 05-14 30. Sollte ein Testtermin ausnahmsweise nicht wahrgenommen werden können, ist dieser rechtzeitig zu stornieren. Dies ist ebenfalls online möglich.



Ablauf des Tests am Testzentrum:
Die zu testenden Personen fahren im Regelfall am Testzentrum mit ihrem Auto vor und bleiben im Fahrzeug sitzen. Der Abstrich durch medizinisches Fachpersonal erfolgt dann direkt durch das Fahrzeugfenster. Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht mit dem Auto zum Testzentrum kommen können, ist auch ein Zugang für Fußgänger eingerichtet. Die Auswertung der Abstriche erfolgt durch ein Großlabor. Die Ergebnisse des Tests werden anschließend dem städtischen Gesundheitsamt mitgeteilt, das wiederum die Betroffenen informiert. Negative Testergebnisse sollen möglichst auf digitalem Wege, vorzugsweise über die App „Mein Laborergebnis“ übermittelt werden. Hierzu erhalten Sie am Testzentrum einen QR-Code. Am Testzentrum werden keine medizinischen Untersuchungen oder Beratungen angeboten. Die Einrichtung dient nur der Probenentnahme.



Was muss sonst noch beachtet werden?
Zum Test ist ein Ausweisdokument, die elektronische Gesundheitskarte (gesetzlich oder privat) und möglichst das ausgedruckte und ausgefüllte Anmeldeformular mitzubringen. Für jede zu testende Person ist ein einzelner Termin zu vereinbaren, da aus Kapazitätsgründen nur angemeldete Personen getestet werden können.



Wer kann sich im Testzentrum testen lassen?
Testung von Reiserückkehrenden:
Derzeit kann sich jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Einreisende aus Risikogebieten sind seit dem 8. August 2020 zum Test verpflichtet. Welcher Staat beziehungsweise welche Region ein Risikogebiet darstellt, wird tagesaktuell durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Vorsorglich wird nochmals darauf hingewiesen, dass für alle Rückkehrenden aus Risikogebieten nicht nur eine Test- sondern auch eine Quarantänepflicht besteht. Einreisende aus Risikogebieten müssen sich auf direktem Weg in die eigene Wohnung begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig isolieren. Eine Ausnahme gilt nur für Reiserückkehrende die bereits bei Einreise über einen negativen, nicht mehr als 48 Stunden alten Corona-Test verfügen. Reiserückkehrenden aus Nichtrisikogebieten, die sich testen lassen, wird dringend empfohlen, bis zum Vorliegen des Testergebnisses ihre persönlichen Kontakte auf Angehörige des eigenen Hausstandes oder auf Gruppen von maximal fünf Personen zu beschränken.



Testungen von Kontaktpersonen der Kategorie I:
Personen mit engem Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall, können sich ebenfalls nach vorheriger Anmeldung im Testzentrum testen lassen.



Testungen von Personen aufgrund besonderen Anlasses:
Um die Verbreitung des Coronavirus zu verhüten, sieht die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums auch die Möglichkeit zur Testung asymptomatischer Personen, zum Beispiel bei Neuaufnahme in einer Einrichtung, vor ambulanten Operationen oder für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Berufen vor, wenn diese in bestimmten Einrichtungen tätig werden sollen oder tätig sind. Auch in diesen Fällen kann nach vorheriger Anmeldung das Angebot des Testzentrums genutzt werden.



Besonderheiten bei der Testung symptomatische Personen:
Weiterhin gilt: Wer glaubt, erkrankt zu sein, soll zunächst telefonischen Kontakt mit seinem Hausarzt oder der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 aufnehmen. Testungen im häuslichen Umfeld können weiterhin nur durch die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung veranlasst werden. Nur durch einen Arzt oder eine Ärztin kann eine Differentialdiagnose erfolgen, Medikamente verschrieben oder eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Einen Arzt für einen Coronavirus-Test finden Sie unter
https://www.kvb.de/service/arztverzeichnis unter dem Punkt „Arzt-/Psychotherapeutensuche“.



Testangebot für jeden Bewohner Bayerns:
Der Freistaat Bayern bietet derzeit allen Bewohnerinnen und Bewohnern Bayerns, die sich freiwillig testen lassen wollen, einen Test im Testzentrum an. Im Hinblick auf die deutschlandweit nur begrenzt vorhandenen Laborkapazitäten zur Auswertung der Tests empfiehlt die Stadt Ingolstadt, von dieser Möglichkeit nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes Gebrauch zu machen. Prioritär sollen die Testkapazitäten derzeit symptomatischen Personen, Kontaktpersonen der Kategorie I, Reiserückkehrenden aus Risikogebieten und in den nächsten Wochen dem Personal aus Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung stehen. Die Regeln, wer verpflichtet beziehungsweise berechtigt ist sich testen zu lassen, wurden in den vergangenen Monaten bereits mehrfach geändert. Weitere Änderungen sollen Anfang Oktober erfolgen. Es wird daher empfohlen, sich unmittelbar vor einer Terminvereinbarung über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.



Wann kann man sich im Testzentrum testen lassen?
Das Testzentrum ist von Montag bis Freitag in Betrieb. Die Öffnung erfolgt zunächst probeweise von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Je nach Auslastung und verfügbaren Laborkapazitäten können die Öffnungszeiten angepasst werden.



Bayerische Testzentren in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt:
Auch in allen Landkreisen werden in Kürze „Bayerische Testzentren“ eröffnet. Um die jeweiligen örtlichen Testkapazitäten optimal zu nutzen, werden die Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Ingolstadt wohnen gebeten, sich im Testzentrum ihres Landkreises testen zu lassen. In der Region sind Testzentren in Beilngries, Eichstätt, Neuburg und Pfaffenhofen geplant.