Zu Allerheiligen am morgigen Sonntag werden auch in der Region viele Menschen auf den Friedhöfen erwartet. Abstandsregeln sind einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden.
(ir) Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Plätzen gewahrt wird. Zwischen den Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (außer für Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands).
In der Kirche gilt für die Besucher eine Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist es aber ratsam, auch während des Gottesdienstes eine Maske zu tragen. Auf dem Friedhof gilt ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern (außer zu oben genannten Personen). Zudem wird das Tragen von Masken dringend empfohlen.
An Allerheiligen werden die Friedhofsgebäude geschlossen bleiben. Es finden daher keine Veranstaltungen in den Aussegnungshallen statt.