Das Sportamt stimmt mit dem Gesundheitsamt ab, welche Sportveranstaltungen von einer Absage betroffen sein können.
(ir) Auch für lokale Sportvereine gilt die gestrige Ankündigung des Oberbürgermeisters zu prüfen, ob ein Schutzfonds aufgelegt werden kann, der nach Einzelfallprüfung finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall gewährt, sofern durch abgesagte Veranstaltungen finanzielle Schieflagen entstehen.
Das städtische Sportamt prüft in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, inwieweit im Zeitraum bis zum 19. April 2020 geplante Sportveranstaltungen oder Wettbewerbe von einer eventuellen Absage betroffen sein könnten. Derzeit sieht es danach allerdings nicht aus. Sollte sich diese Einschätzung verändern, wird informiert. Das Sportamt steht den Vereinen für Anfragen zur Verfügung.
Der reguläre Trainings- und Spielbetrieb ist nach derzeitiger Einschätzung nicht betroffen. Selbstverständlich gelten auch im Sportbereich entsprechende Hygienehinweise, wie z.B. regelmäßiges, intensives Händewaschen. Auf der Website www.infektionsschutz.de stehen Infografiken mit Hygienetipps und Infomaterialien zum Download bereit. Den Sportvereinen wird empfohlen, diese für Aushänge in Sportanlagen und Vereinsräumen zu verwenden.