Das gilt ab heute in Ingolstadt



Die „Bundes-Notbremse“ ab Samstag: In Bayern bleiben zum Teil schärfere Regelungen in Kraft.

(ir) Seit dem heutigen Samstag, 24. April 2021 greift die neue bundesweite „Notbremse“ in allen Städten und Landkreisen, wenn an drei Tagen hintereinander die 7-Tage-Inzidenz über 100 lag. Dies trifft auf Ingolstadt zu.



Damit wird bundesweit ein einheitliches Mindestniveau an Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit geschaffen. Wie der Freistaat mitteilt, werden aber die zum Teil bereits strengeren bayerischen Vorgaben in einigen Punkten beibehalten.

Es gelten folgende Regelungen:

• Ausgangssperre: Die bereits gültige Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr bleibt bestehen. Im Gegensatz zur bundesweiten Regelung wird es in Bayern vorerst keine Ausnahmen für Bewegung an der frischen Luft (allein; bis Mitternacht) geben. Die bestehenden Ausnahmen bei gesundheitlichen Notfällen, medizinische Behandlung, Berufsausübung, Versorgung von Tieren etc. bleiben jedoch bestehen.
• Einzelhandel: Bislang war „Click & Meet“ nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 200 möglich. Neu ist nun, dass „Click & Meet“ nur noch bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 150 möglich ist. Bei einer darüberliegenden Inzidenz kann „Click & Collect“ angeboten werden.



Da die 7-Tage-Inzidenz bereits drei Tage in Folge über 150 lag, gilt in Ingolstadt ab Sonntag, 25. April 2021 (effektiv dann ab Montag, 26. April 2021), dass der Einzelhandel nur noch „Click & Collect“ anbieten darf. Ausnahmen gelten weiterhin für Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.). Während laut Bundes-Notbremse Gartencenter, Buchläden und Blumengeschäfte zum erweiterten täglichen Bedarf gezählt werden, dürfen diese Geschäfte in Bayern ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 150 ebenfalls nur noch „Click & Collect“ anbieten.

• Schulen Die Bundes-Notbremse sieht ein Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 vor. In Bayern bleibt es weiterhin bei der Grenze von 100, ab der Distanzunterricht stattfinden muss (mit Ausnahmen zum Beispiel für Abschlussklassen).
• Körpernahe Dienstleistungen Die Bundes-Notbremse schreibt für körpernahe Dienstleistungen (Frisörbesuch, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege etc.) die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Testergebnisses vor. Diese Regelung ist für Bayern neu und gilt in Ingolstadt ab Samstag, den 24. April 2021.
• Kontaktbeschränkungen: Keine Änderung; es sind Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazugezählt.



• Sport: Nur kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, keine Ausnahmen nach Beginn der Ausgangssperre um 22:00 Uhr.
• Gastronomie: Keine Änderung; erlaubt bleibt Abholung und Auslieferung von Speisen und Getränken. Die Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr untersagt.
• Kulturstätten & Freizeiteinrichtungen: Keine Änderung; Kulturstätten und Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben.
• Maskenpflicht: Anders als in der Bundes-Notbremse vorgesehen, bleibt es in Bayern bei einer FFP2-Maskenpflicht in Einzelhandel, ÖPNV und Kirchen.



Unterschreitung einer Inzidenzstufe: Für Lockerungen muss der 7-Tage-Inzidenzwert nicht wie bisher drei Tage unter 100 liegen, sondern jetzt fünf Werktage. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der Werktage nicht. Ab dem übernächsten Tag treten dann die Lockerungen in Kraft.

Zusätzliche Regelungen für Ingolstadt gelten weiterhin:
• Alkoholverbot: Es gibt ein Alkoholverbot in der Innenstadt, Volksfestplatz, Hallenbad Parkplatz, Hindenburgpark, Glacis, Klenzepark, Baggersee, Auwaldsee, Spielpark Fort Peyerl, Umfeld Hauptbahnhof und Nordbahnhof, Donauufer und Staustufe.
• Maskenpflicht: Es gilt Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt, im Umfeld von Haupt- und Nordbahnhof und überall dort, wo Menschen länger oder enger zusammenkommen und ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.