Eine Wohnung in Ingolstadt zu finden, ist derzeit nicht einfach. Gilt das
schon für Normalverdiener, ist es für sozial Schwächere nahezu unmöglich,
adäquaten Wohnraum zu finden. Als Beispiel nennt die Ingolstädter SPD-Stadtratsfraktion in
einer Pressemitteilung, eine Spätaussiedlerfamilie aus Russland, die im Mai 2014
mit ihrem 17-jährigen Sohn nach Deutschland gekommen ist und seitdem bei der Oma
in einer Zwei-Zimmer-Wohnung auf 59 Quadratmetern lebt. Anträge auf
Sozialwohnungen bei Gundekar und Gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft seien
nach der Einreise zwar gestellt worden, bislang indes ohne Erfolg. Und bei
privaten Anbietern hat man mit den derzeit geltenden Mietobergrenzen keine
Chance, prangert die SPD an.
Genau diese nicht angepasste Mietobergrenze für
Hartz IV-Bezieher und Empfänger von Sozialhilfe hat die SPD-Stadtratsfraktion
jetzt veranlasst, sich in einem Brief an den Oberbürgermeister zu wenden. Mit
der Bitte, diese Grenze den realen Gegebenheiten anzupassen. „Denn wenn die
Miete die Grenze übersteigt, bis zu der die Wohnung als angemessen gilt, droht
Empfängern von Hartz IV im schlimmsten Fall ein Umzug mit all den damit
verbundenen Belastungen“, so Fraktionsvorsitzender Achim Werner und
Sozialausschusssprecherin Veronika Peters in dem Brief an Christian Lösel.
Auch die Empfänger von Leistungen des Jobcenters, die eine neue Wohnung suchten,
täten sich extrem schwer, eine zu finden, deren Miete unterhalb der festgelegten
Mietpreisgrenze liege. „Sind sie bereit und in der Lage, die Differenz zwischen
der Mietpreisgrenze und der tatsächlichen Miete zu bezahlen, so ist der Bezug
einer teureren Wohnung zwar theoretisch möglich. Allerdings ist es in der Praxis
mit Nachteilen für die betroffenen Familien verbunden“, heißt es in dem
Schreiben von Achim Werner und Veronika Peters an den Oberbürgermeister weiter.
Denn das Jobcenter übernehme die Mietkaution nicht, bezahle keine Umzugskosten,
gewähre in der Regel keine Erstausstattung für Möbel und erstattet zudem keine
Nebenkostennachzahlungen.
Das Kernproblem sei, so die Sozialdemokraten,
dass die zu Grunde liegende Mietobergrenze letztmals im April 2013 festgelegt
worden sei. In der Zwischenzeit seien die Mieten weiter stark angestiegen. Die
SPD-Stadtratsfraktion schlägt deshalb vor, diese Mietpreisgrenze anzupassen.
Mindestens um das Maß, in dem sich seit 2013 durchschnittlich die Mieten erhöht
haben. Dafür sei aus Sicht der Fraktion der von der SPD mehrfach geforderte
Mietspiegel dringend erforderlich.