Die SPD-Stadtratsfraktion fordert Anpassung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger

Eine Wohnung in Ingolstadt zu finden, ist derzeit nicht einfach. Gilt das schon für Normalverdiener, ist es für sozial Schwächere nahezu unmöglich, adäquaten Wohnraum zu finden. Als Beispiel nennt die Ingolstädter SPD-Stadtratsfraktion in einer Pressemitteilung, eine Spätaussiedlerfamilie aus Russland, die im Mai 2014 mit ihrem 17-jährigen Sohn nach Deutschland gekommen ist und seitdem bei der Oma in einer Zwei-Zimmer-Wohnung auf 59 Quadratmetern lebt. Anträge auf Sozialwohnungen bei Gundekar und Gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft seien nach der Einreise zwar gestellt worden, bislang indes ohne Erfolg. Und bei privaten Anbietern hat man mit den derzeit geltenden Mietobergrenzen keine Chance, prangert die SPD an.
Genau diese nicht angepasste Mietobergrenze für Hartz IV-Bezieher und Empfänger von Sozialhilfe hat die SPD-Stadtratsfraktion jetzt veranlasst, sich in einem Brief an den Oberbürgermeister zu wenden. Mit der Bitte, diese Grenze den realen Gegebenheiten anzupassen. „Denn wenn die Miete die Grenze übersteigt, bis zu der die Wohnung als angemessen gilt, droht Empfängern von Hartz IV im schlimmsten Fall ein Umzug mit all den damit verbundenen Belastungen“, so Fraktionsvorsitzender Achim Werner und Sozialausschusssprecherin Veronika Peters in dem Brief an Christian Lösel.
Auch die Empfänger von Leistungen des Jobcenters, die eine neue Wohnung suchten, täten sich extrem schwer, eine zu finden, deren Miete unterhalb der festgelegten Mietpreisgrenze liege. „Sind sie bereit und in der Lage, die Differenz zwischen der Mietpreisgrenze und der tatsächlichen Miete zu bezahlen, so ist der Bezug einer teureren Wohnung zwar theoretisch möglich. Allerdings ist es in der Praxis mit Nachteilen für die betroffenen Familien verbunden“, heißt es in dem Schreiben von Achim Werner und Veronika Peters an den Oberbürgermeister weiter. Denn das Jobcenter übernehme die Mietkaution nicht, bezahle keine Umzugskosten, gewähre in der Regel keine Erstausstattung für Möbel und erstattet zudem keine Nebenkostennachzahlungen.

Das Kernproblem sei, so die Sozialdemokraten, dass die zu Grunde liegende Mietobergrenze letztmals im April 2013 festgelegt worden sei. In der Zwischenzeit seien die Mieten weiter stark angestiegen. Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt deshalb vor, diese Mietpreisgrenze anzupassen. Mindestens um das Maß, in dem sich seit 2013 durchschnittlich die Mieten erhöht haben. Dafür sei aus Sicht der Fraktion der von der SPD mehrfach geforderte Mietspiegel dringend erforderlich.