Eingeschränkte Nutzung von E-Scootern während des Ingolstädter Christkindlmarktes.
(ir) Seit Einführung der E-Scooter werden diese auch von den Ingolstädterinnen und Ingolstädtern als Fortbewegungsmittel genutzt. Bei der Benutzung der E-Scooter ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Straßenverkehrsordnung Anwendung findet. Dies bedeutet unter anderem, dass für das Fahren mit E-Scootern die gleichen Promillegrenzen gelten, wie für Autofahrer und ein Verstoß zum Verlust des Führerscheins führen kann.
Um dieser neuen Verkehrssituation gerecht zu werden, haben die Stadt Ingolstadt und die Gemeinnützige Ingolstädter Veranstaltungs GmbH das Gespräch mit den Betreibern der in Ingolstadt zur Verfügung gestellten E-Scooter, Tier Mobility GmbH und das schwedische Unternehmen Voi Technology, gesucht. Dabei wurde eine einvernehmliche Regelung zum Fahren und Parken während des Ingolstädter Christkindlmarktes getroffen.
So können die E-Scooter bis einschließlich 23. Dezember 2019 innerhalb folgender Straßen weder gefahren noch abgestellt werden: Theater- und Paradeplatz, Ludwig-, Milch-, Reiterkasern-, Hall-, Franziskaner-, Mauth-, Ziegelbräu- sowie Georg-Oberhäuser-Straße. Ferner gilt dies für die Hieronymus-, Reitschul- und Schmalzingergasse.
Abgestellt werden können die E-Scooter in extra ausgewiesenen Parkflächen. Diese sind in der Theresienstraße vor Foto Porst, im Grünstreifen der Schrannenstraße in der Mitte zwischen öffentlichem WC und Bücherschrank, auf der Museumswiese der Schutterstraße und an der Zufahrt zum Paradeplatz.
Zudem wird für den Paradeplatz zusätzlich von Dienstag, 7. Januar 2020 bis Freitag, 10. Januar 2020 ein Park- und Durchfahrverbot aufgrund der Abbauarbeiten der Eisarena gelten.