Eine Ingolstadt-Card für sozial Schwächere



Stadtratsfraktion der Grünen fordert mehr Teilhabe für sozial benachteiligte Ingolstädter.

(ir) „Teilhabe unkompliziert, schnell und möglichst wenig bloßstellend - das ist Ziel unseres Antrages zur Schaffung einer Ingolstadt-Card“, sagt Stadtrat Christian Höbusch.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigt mit ihrem Antrag die Einführung einer Ingolstadt-Card, mit der wirtschaftlich schwache und einkommensärmere Bürgerinnen und Bürger ohne große Probleme städtische und/oder private Ermäßigungen in Anspruch nehmen können. Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung soll durch die Ingolstadt-Card erfolgen und damit möglichst einfach sein.



Ähnliche, funktionierende „Karten-Modelle“ gibt es schon seit Längerem in zahlreichen Städten Bayerns, wie zum Beispiel München, Augsburg, Erlangen und bundesweit beispielsweise in Stuttgart.
„Ingolstadt kann hier dem so oft formulierten sozialen Anspruch einfach mal eine einfache praktische Lösung folgen lassen“, so Stadtrat Höbusch ergänzend, „und bei den existierenden Ermäßigungen braucht noch nicht Schluss sein, es können ruhig noch weitere hinzu kommen.“



Nachfolgend veröffentlichen wir den Antrag der Grünen-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

dass wirtschaftlich erfolgreiche Zeiten nicht unendlich währen, dass Rekordstände an Beschäftigung und damit geringe Arbeitslosenquoten auch zeitlich endlich sind, das erleben wir in Ingolstadt gerade in diesen Zeiten schmerzhaft. Die Stadt Ingolstadt muss sorgsam auf den städtischen Haushalt achten, viele Privathaushalte ebenso. Manche unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sind aber schon auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Wir möchten auch diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine möglichst einfache, umfängliche und reibungslose Teilhabe am städtischen Leben ermöglichen und stellen daher folgenden

Antrag:
1. Es wird eine „Ingolstadt-Card“ für sozial benachteiligte Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Die „Ingolstadt-Card“ wird zum 1.1.2018 eingeführt.
2. Die Verwaltung (Referat V) wird beauftragt, bis 31.08.2017 ein inhaltliches Gesamt-, Umsetzungs- und Einführungskonzept für die „Ingolstadt-Card“ zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Die Verwaltung hat zur Umsetzung, insoweit nichtstädtische Leistungserbringer betroffen sind, entsprechende Verhandlungen zu führen.
3. Es ist zu prüfen, ob Inhaberinnen und Inhaber der „Ingolstadt-Card“ bei teilnehmenden Apotheken im Stadtgebiet bei Vorlage eines Grünen Rezeptes oder Privatrezeptes und der „Ingolstadt-Card“ verschreibungsfreie Medikamente zu vergünstigten Preisen erhalten können.
4. Es ist ferner zu prüfen, ob Inhaberinnen und Inhaber der „Ingolstadt-Card“ eine kostenlose Energieberatung durch die Stadtwerke Ingolstadt oder den VerbraucherService Bayern (Basis-Check) erhalten können.

Begründung:
Wirtschaftlich und einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger erhalten schon bei vielen städtischen und auch nichtstädtischen Einrichtungen Ermäßigungen. Die „Ingolstadt-Card“ soll diesen Bürgerinnen und Bürgern eine einfache, unkomplizierte, unbürokratische, nicht bloßstellende und nicht stigmatisierende Inanspruchnahme der Vergünstigungen ermöglichen, entsprechend dem Motto „Eine Ingolstadt-Card, viel Teilhabe“.

Bestandteil des Gesamtkonzeptes für eine „Ingolstadt-Card“ könnte neben den bisher schon existierenden Vergünstigungen/Ermäßigungen und möglichen Erweiterungen im städtischen und nichtstädtischen Bereich auch die Schaffung/Einführung eines sog. Sozial-Tickets im Tarifbereich der INVG bzw. im regionalen Verbundtarif sein. Beispielsweise existiert in der Landeshauptstadt München mit der IsarCard S oder Tageskarte bereits ein entsprechendes Angebot. Auch in Augsburg (seit 2015), Erlangen und zahlreichen anderen Städten gibt es bereits entsprechende Tarife.

Die „Ingolstadt-Card“ sollen erhalten:
– Bezieherinnen und Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII),
– Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II),
– Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
– Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag und deren Familienangehörige,
– Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahr, Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Für jede Berechtigte, jeden Berechtigten und darüber hinaus auch die berechtigten Familienmitglieder wird eine eigene „Ingolstadt-Card“ ausgestellt, um beispielsweise auch Kindern eine unkomplizierte Teilhabe zu ermöglichen.

Bei der weiteren Konzeption kann sich die Stadt Ingolstadt an der Konzeption und Umsetzung des „München-Pass“ (https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/ Sozialamt/Muenchen-Pass.html), am „ErlangenPass“ (http://www.erlangenpass.de/),am „Nürnberg-Pass“ (https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/projekte_nuernberg_pass. html) oder an der „Familien-Card“ (https://www.stuttgart.de/familiencard) bzw. „Bonus-Card“ (https://www.stuttgart.de/bonuscard) aus Stuttgart orientieren.

In diesen Städten finden sich bereits positive Umsetzungserfahrungen, wie sozial schwächeren Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, erleichtert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Höbusch, Petra Kleine (Fraktionsvorsitzende), Barbara Leininger, Dr. Chrisoph Lauer