Eingeschränkter Publikumsverkehr am Amtsgericht



Das Ingolstädter Amtsgericht hat weitere Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus getroffen.

(ir) Anträge werden grundsätzlich nur noch schriftlich entgegengenommen. Eine persönliche Vorsprache ist nur bei festen Terminen oder in absoluten Ausnahmefällen wie Eilanträgen möglich. Besucher des Gerichts sind verpflichtet, eine Selbstauskunft zu den Risiken einer Coronavirus-Infektion abzugeben. Personen mit Symptomen beziehungsweise Risikopersonen wird der Zutritt zu den Gebäuden untersagt.

Daneben wurden auch am Amtsgericht Ingolstadt zahlreiche für die nächsten Wochen anberaumten, nicht eilbedürftigen Gerichtstermine abgesagt beziehungsweise verschoben. Dies betrifft sowohl Zivilsachen als auch zum Beispiel nicht dringliche Anhörungen in Betreuungssachen. Zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaats ist es unabdingbar, dass der Gerichtsbetrieb in einem gewissen Mindestumfang aufrechterhalten bleibt. Dies gilt beispielsweise für Haftsachen, den ermittlungsrichterlichen Dienst, Eilentscheidungen in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen, den Bereitschaftsdienst und die Justizwachtmeisterei.



Beschäftigte und Besucher müssen freilich auch wirksam vor möglicher Ansteckung geschützt werden, weswegen Vorsichtsmaßnahmen unabdingbar sind. Gerade am Amtsgericht finden nicht nur Gerichtsitzungen statt, bei denen es oft möglich ist, einen gewissen Abstand zu wahren. Vielmehr finden sich oft auch Bürger bei Gericht ein, um dort Auskünfte zu erhalten, Erklärungen abzugeben oder Unterlagen abzuholen. Dies betrifft etwa die Nachlassabteilung, das Betreuungsgericht, das Registergericht oder das Grundbuchamt. Auch in der Rechtsantragsstelle herrscht in der Regel intensiver Publikumsverkehr.



Daher wird erneut dringend darum gebeten, von nicht unaufschiebbaren Besuchen in den Gerichtsgebäuden abzusehen. Im Internet auf der Homepage des Gerichts sind für alle relevanten Abteilungen Telefonnummern angegeben. Dort erhalten Rechtssuchende Auskunft und Hinweise, wie ihrem Anliegen in der momentanen Ausnahmesituation Rechnung getragen werden kann. In vielen Fällen können die Angelegenheiten schriftlich und ohne persönlichen Kontakt abgewickelt werden.

Auch das Formblatt zur Selbstauskunft für Besucher das Gerichts findet sich auf der Homepage des Amtsgerichts und kann für den Fall eines notwendigen Gerichtsbesuchs vorab ausgedruckt werden.