Erlebnis: Briefmarken-Team in Ingolstadt

(ir) Am kommenden Wochenende ist das Erlebnis: Briefmarken - Team in Ingolstadt. Es gibt die Sondermarkt, die Sonderpostkarte und den Sonderstempel.

Das bayerische Reinheitsgebot ist 500 Jahre alt und damit eine der weltweit ältesten Lebensmittelverordnungen, die bis heute Gültigkeit besitzt.

So erließen am 23. April 1516 die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. ein Gesetz, das zur Bierherstellung nur „Gersten, Hopfen und Wasser“ zuließ. Zugrunde lagen Motive, die man heute mit dem Begriff „Verbraucherschutz“ umschreiben würde.

Mit der Sonderbriefmarke „500 Jahre Reinheitsgebot für Bier“ werden die frühen Versuche der Obrigkeit, die Qualität des „Grundnahrungsmittels“ zu verbessern, philatelistisch gewürdigt.

Die Gestaltung der neuen Sonderbriefmarke stammt von den Grafikern Thomas und Martin Poschauko aus Bad Feilnbach. Das Team „Erlebnis: Briefmarken“ der Deutschen Post hat auch für dieses Wochenende einen besonderen Stempel gestaltet sowie eine passende Postkarte dabei.

Öffentliche Versteigerung

Das Erlebnis: Briefmarken-Team finden Sie in der Roseneckstraße 1 in 85049 Ingolstadt zu folgenden Terminen:
Freitag, 22. April 2016, von 15:16 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 23. April 2016, von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag, 24. April 2016, von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bereits 1156 erließ Kaiser Barbarossa für Augsburg ein Gesetz, in das auch die Bierqualität Eingang fand. „Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden“ – heißt es in der „Justitia Civitatis Augustensis“, dem ältesten deutschen Stadtrecht. Eine Festlegung auf bestimmte Rohstoffe zum Bierbrauen erfolgte 1487 durch Herzog Albrecht IV. von Bayern. Er verfügte, dass zur Bierbereitung nur Wasser, Gerste und Hopfen verwendet werden dürfe – die Regelung galt jedoch zunächst nur für München.

Erst das heute als „Reinheitsgebot“ bekannte Gesetz von 1516 weitete die Münchner Regelung auf ganz Bayern aus.

Neben diesen beiden Besonderheiten gibt es beim Erlebnis: Briefmarken-Team noch eine Vielzahl von philatelistischen Schmankerln.

Philatelisten und Interessierte, die nicht selbst vor Ort sein können und trotzdem gerne den Stempelabdruck hätten, wenden sich mit ihrem Stempelwunsch innerhalb von 28 Tagen nach der ersten Verwendung des Stempels schriftlich an die

Deutsche Post AG
Niederlassung PRIVATKUNDEN/FILIALEN
Sonderstempelstelle
92627 Weiden (für Briefe)

oder
Franz-Zebisch-Straße 15
92637 Weiden
(für Pakete).