(ir) Am kommenden Wochenende ist das Erlebnis: Briefmarken - Team in
Ingolstadt. Es gibt die Sondermarkt, die Sonderpostkarte und den Sonderstempel.
Das bayerische Reinheitsgebot ist 500 Jahre alt und damit eine
der weltweit ältesten Lebensmittelverordnungen, die bis heute Gültigkeit
besitzt.
So erließen am 23. April 1516 die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig
X. ein Gesetz, das zur Bierherstellung nur „Gersten, Hopfen und Wasser“ zuließ.
Zugrunde lagen Motive, die man heute mit dem Begriff „Verbraucherschutz“
umschreiben würde.
Mit der Sonderbriefmarke „500 Jahre Reinheitsgebot für
Bier“ werden die frühen Versuche der Obrigkeit, die Qualität des
„Grundnahrungsmittels“ zu verbessern, philatelistisch gewürdigt.
Die
Gestaltung der neuen Sonderbriefmarke stammt von den Grafikern Thomas und Martin
Poschauko aus Bad Feilnbach. Das Team „Erlebnis: Briefmarken“ der Deutschen Post
hat auch für dieses Wochenende einen besonderen Stempel gestaltet sowie eine
passende Postkarte dabei.
Das Erlebnis: Briefmarken-Team finden Sie in der Roseneckstraße 1 in 85049
Ingolstadt zu folgenden Terminen:
Freitag, 22. April 2016, von 15:16 Uhr bis
20:00 Uhr
Samstag, 23. April 2016, von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag,
24. April 2016, von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bereits 1156 erließ Kaiser
Barbarossa für Augsburg ein Gesetz, in das auch die Bierqualität Eingang fand.
„Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er
gestraft werden“ – heißt es in der „Justitia Civitatis Augustensis“, dem
ältesten deutschen Stadtrecht. Eine Festlegung auf bestimmte Rohstoffe zum
Bierbrauen erfolgte 1487 durch Herzog Albrecht IV. von Bayern. Er verfügte, dass
zur Bierbereitung nur Wasser, Gerste und Hopfen verwendet werden dürfe – die
Regelung galt jedoch zunächst nur für München.
Erst das heute als
„Reinheitsgebot“ bekannte Gesetz von 1516 weitete die Münchner Regelung auf ganz
Bayern aus.
Neben diesen beiden Besonderheiten gibt es beim Erlebnis:
Briefmarken-Team noch eine Vielzahl von philatelistischen Schmankerln.
Philatelisten und Interessierte, die nicht selbst vor Ort sein können und
trotzdem gerne den Stempelabdruck hätten, wenden sich mit ihrem Stempelwunsch
innerhalb von 28 Tagen nach der ersten Verwendung des Stempels schriftlich an
die
Deutsche Post AG
Niederlassung PRIVATKUNDEN/FILIALEN
Sonderstempelstelle
92627 Weiden (für Briefe)
oder
Franz-Zebisch-Straße 15
92637 Weiden
(für Pakete).