EU-Beschwerde von Gastronomen

(ir) BHG-Kreisstelle Ingolstadt forciert EU-Wettbewerbsrechtsbeschwerde.

Der Bayerische Hotel und Gaststättenverband-Kreisstelle Ingolstadt hat beschlossen, eine Beschwerde gegen das geplante Kongresshotel am Gießereigelände in Ingolstadt bei der Europäischen Kommission einzureichen. Dazu hat der Hotel und Gaststättenverband das Mandat an eine auf EU-Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Brüssel vergeben.

Voraus ging bereits eine Prüfung des Sachverhalts durch die gleiche Kanzlei. Diese hat ergeben, dass eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, da durch die Vermengung zwischen privaten Investitionen in ein Hotel und Investitionen in ein quasi öffentliches Kongresszentrum nicht unerhebliche Wettbewerbsvorteile für den privaten Investor und/oder dessen Betreiber bzw. Pächter entstehen. Aus diesem Grund beschwert sich der Bayerische Hotel-und Gaststättenverband über die rechtliche Konzeption und bauliche Konstruktion dieses „Kongresshotels“. Durch den Bau und den späteren Betrieb entstünden den restlichen Anbietern von Kongress-,Tagungs- und Hoteldienstleitungen erhebliche Nachteile, da Sie derartige Subventionierungen und Unterstützungen durch die öffentliche Hand nicht erhalten.

Im Zuge der Vorprüfung der Gegebenheiten haben sich aus Sicht der Ingolstädter Kreisstelle des Hotel und Gaststättenverbandes diverse weitere Anhaltspunkte für Verstöße gegen geltendes Europäisches Recht ergeben. Auch diese werden Gegenstand der Beschwerde werden.