(ir) BHG-Kreisstelle Ingolstadt forciert
EU-Wettbewerbsrechtsbeschwerde.
Der Bayerische Hotel und
Gaststättenverband-Kreisstelle Ingolstadt hat beschlossen, eine Beschwerde gegen
das geplante Kongresshotel am Gießereigelände in Ingolstadt bei der Europäischen
Kommission einzureichen. Dazu hat der Hotel und Gaststättenverband das Mandat an
eine auf EU-Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Brüssel
vergeben.
Voraus ging bereits eine Prüfung
des Sachverhalts durch die gleiche Kanzlei. Diese hat ergeben, dass eine
Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, da durch die Vermengung zwischen privaten
Investitionen in ein Hotel und Investitionen in ein quasi öffentliches
Kongresszentrum nicht unerhebliche Wettbewerbsvorteile für den privaten Investor
und/oder dessen Betreiber bzw. Pächter entstehen. Aus diesem Grund beschwert
sich der Bayerische Hotel-und Gaststättenverband über die rechtliche Konzeption
und bauliche Konstruktion dieses „Kongresshotels“. Durch den Bau und den
späteren Betrieb entstünden den restlichen Anbietern von Kongress-,Tagungs- und
Hoteldienstleitungen erhebliche Nachteile, da Sie derartige Subventionierungen
und Unterstützungen durch die öffentliche Hand nicht erhalten.
Im Zuge
der Vorprüfung der Gegebenheiten haben sich aus Sicht der Ingolstädter
Kreisstelle des Hotel und Gaststättenverbandes diverse weitere Anhaltspunkte für
Verstöße gegen geltendes Europäisches Recht ergeben. Auch diese werden
Gegenstand der Beschwerde werden.