Gibt es doch ein Schanzer Herbstvergnügen?



Die Stadt Ingolstadt und Schausteller suchen nach Lösung für „Schanzer Herbstvergnügen“.

(ir) Dem „Schanzer Herbstvergnügen“ in der am 25. August 2020 durch die ArGe Volksfeste Dulten und Märkte Ingolstadt beantragten Form konnte zunächst keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.



Nach der von der Bayerischen Staatsregierung erlassenen 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind größere Veranstaltungen grundsätzlich landesweit untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.



Aufgrund der derzeitigen Infektionslage und den Empfehlungen von Staatsregierung und Regierung von Oberbayern war für die Stadt Ingolstadt im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das „Herbstvergnügen“ in der zunächst beantragten Form zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich gewesen.



Insbesondere der Anstieg der Corona-Fälle zu Beginn des Septembers durch Urlaubsrückkehrer, machte diese Entscheidung nötig. Bei großen Veranstaltungen mit vielen Besuchern steigt das Infektionsrisiko und die Infektionsketten sind schwerer nachverfolgbar.



Das Hauptaugenmerk der Stadt Ingolstadt muss stets auf dem Schutz der Ingolstädterinnen und Ingolstädter und dabei besonders auf gefährdeten Risikogruppen liegen. Gerade um den bei ansteigenden Infektionszahlen erforderlichen Einschränkungen etwa bei Kinderbetreuung und Schulbetrieb, aber auch für gefährdete Risikogruppen, entgegenzuwirken, war das „Schanzer Herbstvergnügen“ in der zunächst beantragten Form nicht genehmigungsfähig.



Der Vertreter der Schausteller wurde im Vorfeld der Ablehnung in mehreren Telefonaten vom Gesundheitsamt auf den Nachbesserungsbedarf des eingereichten Konzeptes hingewiesen.



Insbesondere wurde er darauf hingewiesen, dass das Konzept keine allgemeine Erfassung der Namen und Kontaktdaten der Besucher am Eingang des Herbstvergnügens und damit keine Möglichkeit zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten vorsieht.



Auch wurde nahegelegt, die Zahl der maximal zeitgleich möglichen Besucher – beantragt waren 1.000 - zu reduzieren. Da die Veranstalterin zunächst nicht zu Veränderungen am Konzept bereit war, war eine förmliche Ablehnung des Antrags erforderlich. Auch in der schriftlichen Begründung des Bescheides des Gesundheitsamtes wurden dem Antragsteller die wesentlichen Gründe für die Ablehnung nochmals erläutert.



Die Stadt Ingolstadt befindet sich weiterhin in Gesprächen mit dem Vertreter der Schausteller. Ziel ist, ein Veranstaltungsformat zu finden, das sowohl den Interessen der Schausteller als auch dem Infektionsschutz für die Ingolstädter Bevölkerung genügt. In der Referentenbesprechung am Montagvormittag wurde auf Anregung der zweiten Bürgermeisterin Dr. Dorothea Deneke-Stoll vereinbart, dass Kulturreferent Gabriel Engert, zusammen mit der Gemeinnützigen Veranstaltungs GmbH entsprechende Möglichkeiten erörtern und prüfen wird, gegebenenfalls auch in dezentraler Form. Noch für diese Woche sind zwischen Stadt und Schaustellern entsprechende Gesprächstermine vereinbart.