Vortrag der Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e.V. am Donnerstag, 20. Februar 2020 über Betreuungsrecht und Vollmachten.
(ir) Uns Allen kann es passieren, dass wir im Alter, durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr für uns selber sorgen können. Soll dann ein Fremder über unsere Angelegenheiten entscheiden?
Sie können für diese Fälle vorsorgen, indem Sie sich darüber Gedanken machen:
• Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann?
• Wie kann ich es schaffen, dass mein Wille auch beachtet und umgesetzt wird, wenn ich dieses nicht mehr selbst äußern kann?
Mittels einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie alle wichtigen Inhalte festlegen.
Informationen darüber, wie so eine Vollmacht aussehen kann und welche besonderen Aspekte beachtete werden müssen, gibt Ihnen Silke Heimerl, Soz. Päd. (BA), Mitarbeiterin der Sozialdienstes katholischer Frauen Ingolstadt im Rahmen unseres Vortrags.
Veranstaltungsort ist die Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e.V., Fauststraße 5 in 85051 Ingolstadt.
Beginn ist um 18:30 Uhr, Einlass bereits ab 18:00 Uhr
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 88 177 32.