Hinweise zur Briefwahl


 
Briefwahlunterlagen können regulär bis Freitag, 13. März 2020 um 15:00 Uhr beantragt werden. 

(ir) Am Freitag, 13. März 2020 gelten für das Briefwahlamt im Neuen Rathaus verlängerte Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr. Wegen der Postlaufzeiten macht es natürlich wenig Sinn, am Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Eine persönliche Abholung der Unterlagen im Wahlamt, Neues Rathaus, 2. Obergeschoss ist zu diesem späten Zeitpunkt notwendig.
 


ISollten am Wochenende kurzfristig erkrankte Wählerinnen und Wähler am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen können, könnten sie kurzfristig per Briefwahl teilnehmen. Gleiches gilt auch für deren Kontaktpersonen. Die entsprechenden Anträge könnten die Wählerinnen und Wähler – wie andere Erkrankte auch – noch bis 15:00 Uhr des Wahltages stellen oder stellen lassen. Der Antrag selbst kann auf der Rückseite des offiziellen Wahlbriefes, aber zur Not auch formlos gestellt werden; Bevollmächtigung einer Person des Vertrauens ist möglich. Einzureichen ist dieser Antrag zwingend in der Wahlzentrale im Neuen Rathaus, 2. Stock. Spontane Briefwahl im Wahllokal selbst ist gesetzlich nicht zulässig.

Für Rückfrage n und Notfälle steht die Auskunfts-Hotline der Wahlzentrale am Wahltag unter der Rufnummer (08 41) 3 05-0 zur Verfügung. Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei per Post an das Wahlamt zurückgesendet werden. Es ist aber auch möglich ihn in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder im Wahlamt abzugeben. Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür sorgen, dass der Wahlbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen am Wahlsonntag, 15. März 2020 um 18:00 Uhr, erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg.



Da alle Wahlbriefe den zuständigen Briefwahllokalen zugeordnet werden müssen, bittet das Wahlamt um eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Wichtiger Hinweis: Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht in den Allgemeinen Stimmbezirken, sondern ausschließlich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, abgegeben werden.