Hundesteuer wird fällig


  
Zahlungstermin für Hundesteuer am 1. April 2023.

(ir) Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2022 gelten auch für das Kalenderjahr 2023, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.



Hinweise:
• Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt angemeldet werden (§ 12 Hundesteuersatzung).
• Die Formulare „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Grund, Gewerbe- und Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/formulare abgerufen werden, sind jedoch auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) vorrätig.
• Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung).
• Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer



Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.



Bei Fragen stehen die Sachbearbeiter der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung. Die Vermittlung erreichen Sie unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-0.