„Solidarisch ist man nicht alleine“ – so lautet in diesem Jahr das Motto zum 1. Mai.
(ir) Die IG Metall hat erreicht, dass die Bedingungen für die Beschäftigten, die mit den Folgen der Pandemie zurechtkommen müssen, verbessert wurden. In vielen Betrieben wurde in den vergangenen Wochen trotz der Pandemie weiter produziert. In anderen Betrieben laufen jetzt nach einem Shutdown die Bänder wieder an, kehren Beschäftigte aus dem Home-Office in die Büros zurück und Außendienstler fahren wieder zu den Kunden. Insgesamt sind dann wieder mehr Menschen in den Betrieben. Umso dringlicher ist der Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren.
Zur Corona-Prävention hat die IG Metall deshalb Standards entwickelt, die den Betriebsräten als Handlungshilfe dienen. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind in die vom Bundesarbeitsministerium kürzlich vorgelegten verbindlichen Arbeitsschutzstandards eingeflossen. „Arbeits- und Gesundheitsschutz haben für die IG Metall oberste Priorität. In dieser Frage sind die Arbeitgeber in der Verantwortung. Gemeinsam mit den Belegschaften entwickeln wir Lösungen im Interesse der Beschäftigten“, sagte Stiedl
Solidarität in der Corona-Krise heißt auch, Menschen, die keine Arbeit haben oder kurzarbeiten, besser abzusichern. „Wegen der Corona-Krise darf kein Beschäftigter und keine Beschäftigte den Arbeitsplatz verlieren. Wir benötigen jetzt einen Rettungsschirm für Beschäftigte,“ fordert der Erste Bevollmächtigte. „Insbesondere in Krisenzeiten ist die Arbeit der Gewerkschaft wichtig. Von den IG-Metall-Betriebsräten konnte in zahlreichen Betriebsvereinbarungen eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erreicht werden. In unserer Region wurde das Kurzarbeitergeld durchschnittlich um 24,8 Prozent aufgestockt. Ein Erfolg für die organisierten Betriebsräte und für die Mitglieder der IG Metall,“ so die Zweite Bevollmächtigte Tamara Hübner.
Auch auf gesetzlicher Ebene konnte die IG Metall etwas erreichen. Das gesetzliche Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die keine tarifliche oder betrieblich vereinbarte Aufzahlung bekommen, wurde auf Druck der IG Metall erhöht. Es beträgt ab dem vierten Monat statt 60 Prozent künftig 70 Prozent, ab dem siebten Monat 80 Prozent. Für Beschäftige mit Kindern steigt es ab dem vierten Monat von 67 Prozent auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 87 Prozent. Auch bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes war die Gewerkschaft erfolgreich. „Eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt ist derzeit kaum möglich. Die drei Monate längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 verhindert, dass die Menschen schnell in die Grundsicherung fallen“, sagte Hübner.
Mit dem Tarifvertrag für die Metall-und Elektroindustrie vom März konnte auch eine Verbesserung in der Kinderbetreuung erreicht werden. Bei Schließungen von Kitas und Schulen infolge der Pandemie können Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren acht zusätzliche freie Tage für die Kinderbetreuung anstatt des tariflichen Zusatzgeldes wählen. Zudem erhalten Beschäftigte für die Betreuung von Kindern, soweit das zwingend erforderlich ist, bis zu fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt. „Alle diese Regungen wären ohne eine starke IG Metall, die in den Betrieben fest verankert ist, nicht möglich gewesen. Solidarisch ist man nicht alleine. Wenn wir zusammenhalten, ist alles möglich“, sagte Bernhard Stiedl.