Einhaltung der Ausgangsbeschränkung: Polizei und Ordnungsamt ziehen positive Bilanz des Wochenendes.
(ir) Seit dem Wochenende gilt in Bayern eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Sowohl die Polizeiinspektion Ingolstadt als auch das städtische Ordnungsamt haben die Einhaltung der vorgegebenen Regeln kontrolliert und ziehen eine positive Bilanz der ersten Tage. Demnach wird die Ausgangsbeschränkung von der Bevölkerung zum weitaus größten Teil akzeptiert und eingehalten. Polizei und Ordnungsamt verzeichneten lediglich einzelne Verstöße gegen die Allgemeinverfügung, diese Fälle sind aber deutlich in der Minderheit.
„Ein großes Lob an alle Ingolstädterinnen und Ingolstädter, die am Wochenende große Disziplin bewiesen haben, vielfach zuhause geblieben sind, sich fast ausnahmslos an die Beschränkungen gehalten haben“, betont Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Lösel. „Bitte lassen Sie uns so weitermachen, lassen Sie uns zuhause bleiben, wann immer es geht! Nur so können wir die rasante Ausbreitung des Corona-Virus dämpfen und die Bevölkerung, insbesondere unsere Seniorinnen und Senioren und unsere Risikopatienten schützen.“
In der heutigen Referentenbesprechung wurde beschlossen, vorsorglich die baulichen Voraussetzungen schaffen, um im Bedarfsfall im Testcenter des Gesundheitsamtes zusätzliche Abstriche vornehmen zu können. „Wir wollen heute schon vorsorgen, dass auch bei einer weiteren Steigerung der Fallzahlen die Kapazitäten zur Verfügung stehen“, so Oberbürgermeister Lösel. Die baulichen Voraussetzungen hierfür sollen bis Anfang nächster Woche geschaffen sein. Seit Aufnahme des Betriebs des Testcenters des Gesundheitsamtes am vergangenen Donnerstag wurden nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts bis einschließlich heutigem Montag insgesamt fast 200 Personen getestet.
Auch das Vorgehen am Wochenmarkt (der zur Lebensmittelversorgung geöffnet haben darf) hat sich bewährt. Die Besucher zeigten sich vernünftig und hielten sich an die Vorgaben zur Abstandswahrung von mindestens 1,5 Meter. Auch weiterhin wird der Ingolstädter Wochenmarkt stattfinden. Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes wurden bei den Überprüfungen am Wochenende verstärkt durch Kräfte des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD). Die Stadt Ingolstadt weist darauf hin, dass Parkraumkontrollen auch weiterhin stattfinden werden, unter anderem zur Sicherstellung der Freihaltung von Rettungswegen und Anwohnerparkplätzen. Auch im derzeit ausgerufenen Katastrophenfall ist die geltende Rechtsordnung nicht außer Kraft gesetzt.
Die Zahl der Erkrankungen am Coronavirus ist in den letzten Tagen in Bayern deutlich angestiegen. Deshalb dürfen Kinder vorerst bis einschließlich 19. April 2020 keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Damit entfallen derzeit die regulären Betreuungsangebote. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen. In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher seit heutigem Montag, 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist.
Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und den Gesundheitsämtern auch den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen, wie zum Beispiel auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen). Voraussetzungen sind, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und nicht in Kontakt mit infizierten Personen war, beziehungsweise seit einem Kontakt 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Symptome zeigt. Ferner dass das Kind sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome zeigt. Die Kinder werden dann in der Einrichtung, die sie für gewöhnlich besuchen, betreut.
Auf der Internetseite der Stadt Ingolstadt sind unter www.ingolstadt.de/corona Informationen zur Infektionskrankheit und weiterführende Links zu generellen Fragen und Antworten hinterlegt.
Die Stadt Ingolstadt hat ein eigenes Bürgertelefon eingerichtet, bei dem besorgte Bürger im Zusammenhang mit medizinischen Fragen Auskünfte zum Corona-Virus, zu richtigen Verhaltensweisen und zu Hygiene-Tipps erhalten können und ihre Fragen hierzu stellen können. Das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am Wochenende von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-14 30 erreichbar. Zu gleichen Zeiten ist das Allgemeine Bürgertelefon unter der Rufnummer (08 41) 3 05-16 00 für sonstige Fragen erreichbar. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat zudem unter der Rufnummer (0 91 31) 68 08-51 01 eine Hotline für Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet.