Im Klinikum: Väter sind nach der Geburt herzlich willkommen



Begleitpersonen dürfen bei Mutter und Kind im Familienzimmer bleiben.

(ir) Aus dem Klinikum Ingolstadt kommt eine gute Nachricht in der Pandemie für alle Schwangeren: Ab sofort können Väter wieder nach der Geburt im Klinikum bleiben und im Familienzimmer zusammen mit der Mutter und dem Neugeborenen übernachten.



„Väter oder andere Begleitpersonen sind bei uns sehr herzlich willkommen, nicht nur als Unterstützung bei der Geburt, sondern auch um Mutter und Kind nach der Geburt im Familienzimmer zu begleiten“, sagt Prof. Babür Aydeniz, Direktor der Frauenklinik im Klinikum Ingolstadt: „Wir wissen, wie wichtig es für junge Familien ist, dass der Vater nach der Geburt bleiben darf und an den ersten Stunden des Neugeborenen teilnehmen kann.“



Das Klinikum Ingolstadt bietet eine familienorientierte und individuelle Geburtshilfe. Voraussetzung für eine Aufnahme im Familienzimmer ist ein negativer Corona-Schnelltest der Begleitperson im Klinikum Ingolstadt, dessen Kosten das Klinikum trägt. Außerdem darf die Begleitperson keine Erkältungssymptome wie Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Husten oder eine akute Bronchitis haben.



Gründe, die eine Aufnahme nicht möglich machen, sind ebenfalls:
• wissentlicher Kontakt zu Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf das Corona-Virus getestet wurden
• Quarantäne auf Anordnung eines Gesundheitsamtes
• Rückkehr aus einem Land mit einer Covid-19-Reisewarnung in den vergangenen 14 Tagen.



„Sicherheit für Mütter und ihre Kinder, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht für uns in der Pandemie an allererster Stelle. Deswegen bitten wir um Verständnis für die Vorsichtsmaßnahmen im Klinikum. Nur so können wir Infektionsketten durchbrechen. Bisher sind wir damit gut durch die zweite Corona-Welle gekommen“, sagt Dr. Andreas Tiete, Geschäftsführer und Ärztlicher Direktor des Klinikums Ingolstadt. Besuche am Wochenbett sind wegen des andauernden Infektionsgeschehens in der Bevölkerung weiterhin nicht möglich. Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten für Risikoschwangere ab einer Liegedauer von 14 Tagen.