(ir) Die Stadt Ingolstadt hat zu der beabsichtigten Gebührenanpassung
für Kitas Stellung bezogen:
1. Auslöser für die
beabsichtigte Gebührenanpassung ist die tarifliche Erhöhung.
Nachdem zur weiteren
Qualitätsverbesserung drei Stellen für Springerinnen geschaffen wurden, welche
NICHT auf die Gebühren umgelegt werden, decken die erwarteten Mehreinnahmen die
gestiegenen Ausgaben bei weitem nicht.
2. Bei der Veranstaltung mit den
Elternbeiräten der städtischen Kitas wurden diese lediglich darauf hingewiesen,
dass das gesamte finanzielle Umfeld der Stadt Ingolstadt schwierig ist und wir,
neben Einsparungen, eher versuchen müssen, auch die Einnahmen zu verbessern.
Durch die geplante Gebührenerhöhung verbessern wir zwar unsere Einnahmen, dem
stehen aber Ausgaben gegenüber (Tarifabschluss und Personalkosten für
„Springerinnen“), die die Mehreinnahmen erheblich übersteigen!
3. Die
tarifliche Gehaltserhöhung von durchschnittlich 4%, bezieht sich auf unsere
Personalkosten in Höhe von ca. 9 Mio. €.
Die geplante Gebührenerhöhung von
16%, bezieht sich auf die bisherigen Gebühreneinnahmen von ca. 2,25 Mio. €
4.
Damit werden nur etwa 18% der 12,5 Mio. Gesamtkosten der städtischen Kitas (OHNE
Investitionskosten), durch die Elterngebühren finanziert!
5. Die von vielen
Eltern geforderte, geringere Anhebung der Gebühren, wäre der Stadt Ingolstadt
nur möglich, wenn diese auf Steuereinnahmen, welche dann an anderer Stelle
fehlen, zurückgreift!
Dies ist freien Trägern, die den Tarifabschluss
ebenfalls kompensieren müssen, nicht möglich und die Stadt Ingolstadt würde so
mit vergünstigten Gebühren in Konkurrenz zu den freien Trägern treten.
6.
Eine weitere Gebührenerhöhung zum Sept. 2016 ist nicht vorgesehen, aber
selbstverständlich nicht auf „immer und ewig“ auszuschließen!
7. Im Vergleich
mit den Kita-Gebühren der anderen „Mittleren Großstädte“ (Erlangen, Fürth,
Regensburg, Würzburg), sind auch die geplanten Gebühren für die städtischen
Kitas im Durchschnitt nach wie vor günstiger!
8. Im Vergleich mit den beiden
anderen großen Kita-Trägern in Ingolstadt, sind auch die geplanten städtischen
Gebühren weiterhin günstiger.
9. Grundsätzlich gibt es für Familien mit
geringem Einkommen die Möglichkeit der Gebührenübernahme durch das Amt für
Kinder, Jugend und Familie.
10. Der Einkaufspreis für das Essen von „Apetito“
betrug vor der Ausschreibung (Bioanteil nicht vorgeschrieben/nur in Einzelfällen
vorhanden) ca. 1,70/1,75 € und nach der gesetzlich erforderlichen Ausschreibung
(Bioanteil 50 %!) 1,88 € (Preise jeweils im Durchschnitt über alle
Einrichtungen).
Die Essensgebühr beinhaltet auch die Zukäufe (Obst, Gemüse,
Joghurt, Pudding, Eis, Kompott, Apfelmus, Milchreis, Grießbrei, Backwaren etc.
und sämtliche Getränke)!
Siehe auch:
Keine Erhöhung der Kita-Gebühr
Ein fatales Zeichen