Die Blauzungenkrankheit im Rems-Murr-Kreis macht auch Sperrgebiete in Oberbayern erforderlich.
(ir) Bereits in den vergangenen Wochen wurde in mehreren Betrieben in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz das Auftreten der sogenannten „Blauzungenkrankheit“, einer insbesondere auf Rinder und Schafe übertragbaren Erkrankung, festgestellt.
Das Tierseuchenrecht sieht vor, um die betroffenen Betriebe eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometer einzurichten, in dem Beschränkungen beim Handel und im Viehverkehr vorgenommen werden.
Nunmehr ist ein neuer Fall im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg bestätigt worden, wodurch auch Teile von Oberbayern mit in die Restriktionszonen fallen.
Für die Stadt Ingolstadt wurde daher eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die für Restriktionszonen geltenden Beschränkungen, das Verbot von Tiertransporten aus der Sperrzone, außer geimpfte Tiere, festgelegt sind. Diese gilt ab sofort.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Sie wird durch ein Virus verursacht, das durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird, und alle Wiederkäuer betreffen kann. Das klinische Krankheitsbild geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Neben Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Aborte führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten, insbesondere bei Schafen.
Ziel der getroffenen Maßnahmen ist, die Verbreitung des Erregers zu verhindern und den Eintrag in weitere Nutztierbestände möglichst zu vermeiden. Wie lange die Restriktionen aufrechterhalten werden müssen, ist derzeit noch nicht abzusehen.