Wegen der Blauzungenkrankheit wurde der Gebiet der Stadt Ingolstadt zum Sperrgebiet erklärt.
(ir) Nachdem in einem Betrieb im Rems-Murr-Kreis die Blauzungenkrankheit festgestellt wurde, hat die Stadt Ingolstadt als Untere Behörde für Veterinärwesen das Gebiet der Stadt Ingolstadt zum Sperrgebiet erklärt. Ausgenommen vom Sperrgebiet ist das Grundstück des Zweckverbands Donauhalle.