Ingolstadt: Jeder neunte Vollzeit-Beschäftigte arbeitet zum Niedriglohn



Die Arbeitsagentur meldet, dass Mini-Löhne besonders im Lebensmittel- und Gastgewerbe üblich seien.

(ir) 40 Stunden die Woche arbeiten – und trotzdem reicht’s am Monatsende nicht: In Ingolstadt arbeiten rund 8.900 Vollzeit-Beschäftigte zum Niedriglohn. Damit liegt jeder neunte Arbeitnehmer (11,6 Prozent) trotz voller Stundenzahl unter der amtlichen Niedriglohnschwelle von aktuell 2.203 Euro brutto im Monat. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Oberpfalz beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Geschäftsführer Rainer Reißfelder spricht von einem „Alarmsignal“. Tausende Menschen hätten trotz langer Arbeitstage enorme Probleme, finanziell über die Runden zu kommen. „In Metzgereien, Bäckereien, Fastfood-Betrieben, Restaurants und Hotels ist der Anteil von Niedriglohn-Beschäftigten dabei besonders hoch. Hier müssen die Firmen endlich deutlich höhere Löhne zahlen“, fordert Reißfelder. Nach Angaben der Arbeitsagentur liegen bundesweit 53 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe unter der Niedriglohngrenze.



Eine Hauptursache für diesen Zustand ist nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG die schwindende Tarifbindung. „Auch in Ingolstadt zahlen immer weniger Hoteliers und Gastronomen nach Tarif. Statt mit dem Tariflohn von 13,34 Euro pro Stunde geht ein gelernter Koch dann nur mit dem Mindestlohn von 9,19 Euro nach Hause. Wie soll man damit eine Familie durchbringen?“, kritisiert Reißfelder. Um diesen Trend zu stoppen, müssten sich Firmen, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind, an die mit der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifverträge halten und armutsfeste Löhne zahlen. Nach Beobachtung der NGG nimmt die Zahl der Verbandsmitglieder, die aus der Tarifgemeinschaft ausscheren, seit Jahren zu.



„Außerdem muss es noch mehr Tarifverträge geben, zu denen ganze Branchen durch die Politik verpflichtet werden – gerade da, wo der Niedriglohnsektor wuchert“, so Rainer Reißfelder. Eine sogenannte Allgemeinverbindlichkeit könne vom Bundes- oder Landesarbeitsministerium erklärt werden. Am Ende komme es aber auch auf die Beschäftigten selbst an, betont die NGG. „Wer in der Gewerkschaft ist, hat nicht nur beim Lohn, sondern auch bei Urlaub und Arbeitszeit die besseren Karten.“