Ingolstadt: Kommunale Teststationen beenden kostenlose Testangebote



Ab Montag. 11. Oktober 2021 übernimmt der Bund nicht mehr die Kosten für sogenannte Bürgertests. 

(ir) Auch die kommunalen Teststationen der Stadt Ingolstadt Auf der Schanz und am Audi-Sportpark können daher ab am Montag keine kostenlosen Tests mehr anbieten.



Die beiden kommunalen Stationen bleiben zwar zunächst weiter in Betrieb, es werden aber ausschließlich Testungen für berechtigte Personengruppen vorgenommen. Dazu zählen beispielsweise Personen, die nicht geimpft werden können, beziehungsweise für die keine Impfempfehlung vorliegt, Schwangere, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, Besucher beziehungsweise Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen oder Tests zum Ende der Quarantäne.



Aufgrund rechtlicher Vorgaben dürfen an kommunalen Teststationen auch keine kostenpflichtigen Tests für die Allgemeinheit angeboten werden. Für kostenpflichtige Testungen wäre auf Hausärzte, Apotheken, Hilfsorganisationen und private Anbieter zu verweisen.



Das Testangebot der städtischen Teststationen gilt ab dem 11. Oktober 2021 für folgende Personengruppen:
• Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 30. November 2021 gilt dies auch für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben),
• Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben und
• Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.



Außerdem:
• Positiv getestete Personen zur Beendigung der Quarantäne (Abschlusstest)
• Testung von Besuchern von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Antigen-Schnelltest)
• Testung von Beschäftigen von Pflegeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
• Testung von leicht symptomatischen Kindern („Schnupfenkinder“) (Antigen-Schnelltest)
• Testungen von Kontaktpersonen
• Schwangere
• Studierende bis 30. November 2021 (Antigen-Schnelltest)