Ingolstadt: Regelungen an Silvester



Wie im vergangenen Jahr ist auch heuer der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 deutschlandweit untersagt. 

(ir) Die Regelung gilt auch für den Onlineverkauf. Feuerwerkskörper aus dem Ausland, die nicht offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen sind, sind verboten. Die Einfuhr ist zudem strafbar.



Zwischen dem 31. Dezember 2021 um 15:00 Uhr und dem 1. Januar 2022 um 9:00 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich dort unverzüglich zu zerstreuen. Den genauen räumlichen Geltungsbereich bestimmen jeweils die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.



Die Stadt Ingolstadt hat die räumlichen Geltungsbereiche in einer Allgemeinverfügung definiert. Es handelt sich dabei um die gleichen Orte, an denen auch das Alkoholkonsumverbot gilt: Altstadt, Klenzepark inklusive Fußgängerbrücke zur Schloßlände, Donaustrand/Donaubühne, Schlosslände/Roßmühlstraße inklusive Uferpromenade, Bereiche um Hauptbahnhof und Nordbahnhof, Volksfestplatz, Hallenbad Parkplatz, Hindenburgpark, Luitpoldpark, Glacis, Baggersee und Auwaldsee, Spielpark Fort Peyerl. Die genauen Bereiche sind in der Allgemeinverfügung bezeichnet, die unter www.ingolstadt.de/amtliche nachzulesen ist.



Wie schon in den vergangenen beiden Jahren gilt auch heuer ein generelles Feuerwerksverbot im gesamten Bereich der Innenstadt – dies schließt auch private Grundstücke im Innenstadtbereich ein.



Außerhalb der Innenstadt darf Feuerwerk nur dort abgebrannt werden, wo die Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Bäumen, etc. eingehalten werden können. Feuerwerk darf grundsätzlich nicht in der Nähe von Kirchen, Altersheimen, Krankenhäusern sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gezündet werden.



Vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems bittet die Stadt darum, auf das Abbrennen von Feuerwerk generell und stadtweit zu verzichten.

In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Januar 2022 ist die Sperrstunde in Gastronomie (22:00 Uhr bis 5:00 Uhr) aufgehoben.



Ab dem heutigen Dienstag, 28. Dezember 2021, tritt eine neue Kontaktbeschränkung in Kraft: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Diese Regelung gilt auch in der Silvesternacht.



Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch an Silvester die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen.