Ingolstadt: Weitere Öffnungsschritte ab Mittwoch erlaubt



Ab dem kommenden Mittwoch, 26. Mai 2021 um 0:00 Uhr sind im Stadtgebiet Ingolstadt weitere Öffnungen möglich.

(ir) Die entscheidende 7-Tages-Inzidenz des RKI für die weiteren Öffnungen lag am heutigen Montag, 24. Mai 2021 den fünften Tag in Folge unter 100. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Ingolstadt am Pfingstmontag erlassen, die unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden ist. Ein neuerliches Einvernehmen mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium war nicht erforderlich, weshalb die Öffnungen nun bereits ab Mittwoch statt Donnerstag möglich sind.



Mit der Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der vergangenen Woche wurden als Bereiche für weitere Öffnungsschritte bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 (§ 27 Abs. 1) u.a. neu aufgenommen:

Die Öffnung von Freibädern, Fitnessstudios und Übernachtungsangeboten, die Erlaubnis für kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucher mit festen Sitzplätzen, für Stadtführungen und Proben von Laien- und Amateurensembles, ferner der Kontaktsport unter freiem Himmel mit bis zu 25 Personen oder die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern mit festen Sitzplätzen bei Sportveranstaltungen.



Zu beachten sind dabei jeweils die Vorgaben der Verordnung (insbesondere die in vielen Bereichen bestehende Testpflicht und Pflicht zur Terminbuchung) und die Einhaltung der Hygienekonzepte und der entsprechenden Rahmenkonzepte des Freistaates (die Links auf diese Konzepte sind in der Allgemeinverfügung unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden).



Für die bereits zuvor zulässigen Öffnungen für Außengastronomie, Theater, Konzerthäuser und Kinos und den kontaktfreien Sport im Innenbereich ergeben sich dadurch keine weiteren Änderungen. Märkte sind mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln, Pflanzen und Blumen nach § 12 Abs. 4 der 12. BayIfSMV unverändert untersagt.



Die Stadt Ingolstadt bittet die Bevölkerung die von den Öffnungsschritten betroffenen Betriebe und Einrichtungen bestmöglich zu unterstützen und sich an die Vorgaben zu halten, um die Öffnungen beibehalten zu können.



Sollte der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, tritt die Allgemeinverfügung mitsamt der Lockerungen am übernächsten darauffolgenden Tag automatisch außer Kraft und es gilt die Bundesnotbremse.