(ir) In den Bussen der INVG auf der Linie 60 kann ab sofort auch das
Fahrrad mitgenommen werden.
Oberbürgermeister Dr. Christian
Lösel: „Ingolstadt ist schon jetzt hervorragend als Fahrrad-Stadt positioniert,
mit dem Test ‚Fahrradmitnahme im Bus‘ erkunden wir konsequent weiteres
Potential.“ In einem ersten Schritt gilt der Testbetrieb ein Jahr und ist
während dieser Zeit auf die Linie 60 beschränkt. Dadurch kann die INVG
Erfahrungen sammeln, um sodann im Aufsichtsrat darüber zu berichten. Die Linie
60 ist für den Testbetrieb besonders geeignet, da sie vom ZOB bis nach
Irgertsheim reicht und aufgrund ihrer Linienlänge für Fahrradfahrer interessant.
Die Mitnahme ist
wochentags nach der morgendlichen Hauptverkehrszeit ab 9:00 Uhr, an Wochenenden
und Feiertagen ganztägig möglich, allerdings nur, wenn es die Situation erlaubt
und genügend Platz für das Fahrrad vorhanden ist.
Denn in jedem Fall
gilt: Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen haben ebenso wie Fahrgäste immer
Vorrang vor Fahrrädern. Ist also der Stellplatz bereits belegt oder lässt es der
Platz wegen großen Fahrgastaufkommens nicht zu, kann das Fahrrad nicht
mitgenommen werden. Und im Bedarfsfall sollte der Fahrradfahrer mit seinem
Zweirad Platz machen und das Fahrzeug verlassen. INVG-Geschäftsführer Dr. Frank
weist auch auf die möglichen Konfliktfälle hin: „Der Testbetrieb auf einer Linie
ist gut geeignet, um das Für und Wider der Fahrradmitnahme im Bus in der Praxis
zu analysieren – ich setze auch auf die Rücksichtnahme der Fahrradfahrer, denn
Vorrang müssen im Zweifel die Fahrgäste ohne Fahrrad haben, die unbedingt auf
den Bus angewiesen sind.“
Die Fahrradmitnahme gilt nur für Fahrräder
normaler Bauart und Größe, nicht also für Tandems, Fahrradanhänger, Liege- oder
Lieferräder. Für die Fahrradmitnahme ist jeweils ein zusätzlicher Fahrschein
erforderlich zum Preis einer Einzelfahrt für Kinder (derzeit Tarifstufe 1 mit
1,30 Euro), der Fahrgast muss zudem seinen Mitnahmewunsch beim Fahrer anfragen.
Der Zustieg erfolgt nur über die zweite Tür, der Fahrgast ist dann für den
sicheren Halt des Fahrrads im Bus im Bereich der Sondernutzungsfläche
verantwortlich.