INVG startet Test zur Fahrradmitnahme

(ir) In den Bussen der INVG auf der Linie 60 kann ab sofort auch das Fahrrad mitgenommen werden.

Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel: „Ingolstadt ist schon jetzt hervorragend als Fahrrad-Stadt positioniert, mit dem Test ‚Fahrradmitnahme im Bus‘ erkunden wir konsequent weiteres Potential.“ In einem ersten Schritt gilt der Testbetrieb ein Jahr und ist während dieser Zeit auf die Linie 60 beschränkt. Dadurch kann die INVG Erfahrungen sammeln, um sodann im Aufsichtsrat darüber zu berichten. Die Linie 60 ist für den Testbetrieb besonders geeignet, da sie vom ZOB bis nach Irgertsheim reicht und aufgrund ihrer Linienlänge für Fahrradfahrer interessant.

Die Mitnahme ist wochentags nach der morgendlichen Hauptverkehrszeit ab 9:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig möglich, allerdings nur, wenn es die Situation erlaubt und genügend Platz für das Fahrrad vorhanden ist.

Denn in jedem Fall gilt: Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen haben ebenso wie Fahrgäste immer Vorrang vor Fahrrädern. Ist also der Stellplatz bereits belegt oder lässt es der Platz wegen großen Fahrgastaufkommens nicht zu, kann das Fahrrad nicht mitgenommen werden. Und im Bedarfsfall sollte der Fahrradfahrer mit seinem Zweirad Platz machen und das Fahrzeug verlassen. INVG-Geschäftsführer Dr. Frank weist auch auf die möglichen Konfliktfälle hin: „Der Testbetrieb auf einer Linie ist gut geeignet, um das Für und Wider der Fahrradmitnahme im Bus in der Praxis zu analysieren – ich setze auch auf die Rücksichtnahme der Fahrradfahrer, denn Vorrang müssen im Zweifel die Fahrgäste ohne Fahrrad haben, die unbedingt auf den Bus angewiesen sind.“

Die Fahrradmitnahme gilt nur für Fahrräder normaler Bauart und Größe, nicht also für Tandems, Fahrradanhänger, Liege- oder Lieferräder. Für die Fahrradmitnahme ist jeweils ein zusätzlicher Fahrschein erforderlich zum Preis einer Einzelfahrt für Kinder (derzeit Tarifstufe 1 mit 1,30 Euro), der Fahrgast muss zudem seinen Mitnahmewunsch beim Fahrer anfragen. Der Zustieg erfolgt nur über die zweite Tür, der Fahrgast ist dann für den sicheren Halt des Fahrrads im Bus im Bereich der Sondernutzungsfläche verantwortlich.