Jede Stimme zählt



Wahl des Ingolstädter Migrationsrats in der 28. Kalenderwoche.

(ir) In der Woche vom 6. bis 12. Juli 2020 wird der neue Ingolstädter Migrationsrat gewählt.
Die Integrationsbeauftragte der Stadt Ingolstadt, Ingrid Gumplinger, appelliert an die rund 35.000 Wahlberechtigten mit ausländischer oder doppelter Staatsbürgerschaft: „Gehen Sie zur Wahl und setzen Sie ein Zeichen für Ihr Interesse an Teilhabe und Integration. Unterstützen Sie Ihre Kandidatin bzw. Ihren Kandidaten, indem Sie Ihr Wahlrecht ausüben! Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen!“

Die zentrale Aufgabe des Migrationsrates besteht darin, sich für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund in Ingolstadt einzusetzen. In der Vergangenheit initiierten die Mitglieder zahlreiche Projekte und Veranstaltungen, um Menschen mit Migrationshintergrund in ihren individuellen Belangen zu unterstützen. So gab es beispielweise Veranstaltungen zum Tag der Muttersprache, zum Internationalen Tag der Migranten, eine Last-Minute-Börse für Ausbildungsplätze und regelmäßige Veranstaltungen zur Begegnung der Religionen bzw. dem Christlich-Islamischen Dialog.



Der Migrationsrat befasst sich mit Angelegenheiten der Ingolstädter/-innen mit Migrationshintergrund und kann Anträge an den Stadtrat und seine Ausschüsse stellen. Er befürwortet Zuschüsse an Migrantenverbände und Migrantenvereine, sowie für Projekte, die der Verbesserung des Zusammenlebens von Zuwanderern und Einheimischen dienen. Darüber hinaus hat der Migrationsrat die Aufgabe, Verständnis für die besonderen Anliegen der Migranten in der Öffentlichkeit zu wecken und diese an die zuständigen Behörden heranzutragen.

Von Montag, 6. bis Sonntag, 12. Juli 2020 können die Stimmen für die 16 Mitglieder des Migrationsrats der Stadt Ingolstadt abgegeben werden. Insgesamt 42 Personen (24 Frauen und 18 Männer) haben sich als Kandidaten aufstellen lassen. 18 davon sind deutsche Staatsangehörige mit einer zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeit.



Die 24 weiteren ausländischen Bewerber besitzen folgende Staatsangehörigkeiten:
bosnisch: 1
chinesisch: 1
ecuadorianisch:1
griechisch: 3
italienisch: 4
jordanisch: 1
polnisch: 2
rumänisch: 1
russisch: 1
türkisch: 8
tunesisch: 1



Wahlberechtigt sind rund 35.000 Personen (zirka 5.000 mehr als 2014), nämlich
a) alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich am Wahlstichtag erlaubt im Sinne des § 4 des Aufenthaltsgesetzes in Ingolstadt aufhalten
b) deutsche Staatsangehörige, die daneben noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben
soweit sie am 12. Juli 2020 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Ingolstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.



Benachrichtigung der Stimmberechtigten und Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis
Bis spätestens Donnerstag, 25. Juni 2020, erhält jede wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs ist ein Muster des Stimmzettels abgedruckt. Zusätzlich zur Wahlbenachrichtigung erhält jeder Wahlberechtigte auch einen Flyer mit den Kandidaten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber der Meinung ist wahlberechtigt zu sein, sollte sich noch vor Beginn der Wahlzeit an das Wahlamt (Neues Rathaus, Rathausplatz 4, Zimmer 216, Telefon (08 41) 3 05-15 36) wenden.



Abstimmungszeit und -ort:
Der Abstimmungsraum befindet sich im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, 2. Stock (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt).
Die Stimmabgabe ist von Montag, 6. Juli, 2020 bis Sonntag, 12. Juli 2020 täglich von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich (Donnerstag, 9. Juli 2020 und Sonntag, 12. Juli 2020 bis 18:00 Uhr). Am Sonntag, 12. Juli 2020 kann auch in den Stadtteiltreffs Augustin-, Konrad- und Piusviertel von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden.



Jede wahlberechtigte Person hat während der Wahlzeit die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist und bei der Stimmabgabe ihren Wahlbenachrichtigungsbrief sowie den Identitätsausweis, Nationalpass oder Personalausweis vorlegt. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, wobei jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin nicht mehr als eine Stimme erhalten kann. Die gekennzeichneten Stimmzettel sind so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.



Gewählt sind die Bewerber mit den meisten Stimmen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Hälfte der 16 zu vergebenden Sitze muss jedoch von Ausländern besetzt sein. Ein einzelner Staat oder eine ausländische Ethnie oder Gruppe soll nicht mehr als fünf Sitze erhalten.

Das vorläufige Endergebnis wird unmittelbar nach Ablauf der Wahlzeit (Sonntag, 12. Juli 2020 um 18:00 Uhr) ermittelt und spätestens am Montag, 13. Juli 2020 bekannt gegeben.