Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut und persönliche Kontakte werden reduziert.
(ir) Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Dafür werden Voraussetzungen geschaffen, Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt zu klären, um diesen zu minimieren. „Damit soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie geleistet und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sichergestellt werden“, erklärt Johannes Kolb, Leiter der Agentur für Arbeit Ingolstadt.
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Arbeitsagenturen der Region und den Jobcentern in Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. „Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Termine müssen von den Kunden nicht abgesagt werden. Es muss diesbezüglich auch nicht angerufen werden“, erklärt Johannes Kolb. Anträge können formlos per Mail oder über die Services (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Es entstehen keine Nachteile.
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Dieser Vorgang kann telefonisch vorgenommen werden. Anträge auf Arbeitslosengeld I finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/eservices
Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Unternehmen, die Information und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld benötigen, erreichen die Agentur für Arbeit entweder über ihre bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder unter der Service-Hotline für Arbeitgeber (08 00) 4 55 55 20. Zusätzlich richtet die Agentur für Arbeit ab Dienstag, 17. März 2020 eine lokale Sammelrufnummer für Arbeitgeber unter (08 41) 93 38-4 44 ein.
Eine zusätzliche lokale Sammelrufnummer für Anliegen von Arbeitnehmern ist in Vorbereitung und wird von der Arbeitsagentur in Kürze bekanntgegeben. „Da die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens technisch verstärkt werden müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein“, ergänzt der Agenturchef.
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter keine finanziellen Nachteile. „Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität“, ergänzt Johannes Kolb. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.