Jugendkammer verhandelt wergen versuchtem Totschlag



Zwei Angeklagte wollte von einem Mann mit Gewalt ein Geständnis erzwingen.

(ir) Den zur Tatzeit 20- und 25-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, zunächst das spätere Tatopfer in dessen Wohnung in Reichertshofen aufgesucht zu haben, um von diesem – notfalls mit Gewalt – ein Geständnis hinsichtlich eines angeblich vor eineinhalb Jahren zum Nachteil einer Angeklagten begangenen Sexualdelikts zu erzwingen.



Das Tatopfer soll zunächst nur eine Angeklagte in dessen Wohnung eingelassen haben. Während die Angeklagte das Tatopfer mit einer Schere und einem Messer bedroht haben und es deswegen zu einem lautstarken Streitgespräch gekommen sein soll, soll der der Angeklagte Z. die Wohnungstür samt Türrahmen eingetreten und das Tatopfer dann zusätzlich mit einem schwingenden Fahrradschloss bedroht haben.



Während das Tatopfer versuchte, sich auf den Balkon zu retten, um von dort aus die Polizei zu rufen, habe ihm die Angeklagte folgen können. Auf dem Balkon soll die Angeklagte mit ihrem mitgeführten Brotzeitmesser mit einer Klingenlänge von zirka 10 Zentimetern mehrfach zielgerichtet auf den Rücken ihres Opfers eingestochen haben, wobei sie dessen Tod zumindest in Kauf genommen haben soll.



Das Opfer soll so insgesamt vier – nicht tödliche, aber behandlungsbedürftige – Stichwunden bis zu 2 Zentimeter Tiefe erlitten haben. Schließlich sei es dem Tatopfer gelungen, durch die Wohnung zu flüchten.



Die Verhandlungstermine sind am 11. Oktober 2021 um 9:15 Uhr, 13. Oktober 2021 um 13:15 Uhr, am 20. Oktober 2021 um 9:15 Uhr und am 22. Oktober 2021 um 9:00 Uhr im Saal 11 des Ingolstädter Landgerichts.