„Kompromissmodell nicht ausreichend“


 
Das Bayerische Handwerk zur Grundsteuerreform.

(ir) Für das Kompromissmodell zur Reform der Grundsteuer, auf das sich die Finanzminister von Bund und Ländern in der vergangenen Woche verständigt haben, sollen neben den Grundstückswerten das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. „Die verhandelten Eckpunkte sind für das bayerische Handwerk nicht ausreichend. Die Grundsteuer muss strikt aufkommensneutral gestaltet werden. Es darf keine Belastungsverschiebung auf Kosten des Handwerks zu gewerblich genutzten Grundstücken und Gebäuden geben“, fordert Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).



Ausgangspunkt für die neue Bewertung von Grund und Boden sind die Bodenrichtwerte. Für gemischt genutzte Grundstücke, auf denen beispielsweise Handwerker wohnen und arbeiten sowie reine Geschäftsgrundstücke, für die es weder Mietzahlungen gibt noch ortsübliche Mieten ermittelt werden können, soll ein gegenüber dem geltenden Recht vereinfachtes Sachwertverfahren greifen. „Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Berechnungsmethode sind jedoch alles andere als zufriedenstellend. Das wird durch viele anhängige Streitfälle belegt. Die Berechnungsmethode muss bürokratiearm und verfassungsrechtlich haltbar sein“, betont Jürgen Kilger, Leiter des BHT-Arbeitskreises „Steuerpolitik“. Das bayerische Handwerk präferiert weiterhin das vom Freistaat vorgeschlagene Flächenmodell.



Für die wirtschaftliche Entwicklung eines Handwerksunternehmens ist es gerade in den Ballungszentren besonders wichtig, Flächen zur Vergrößerung des Betriebs in Reserve zu haben. Peteranderl: „Dies muss ihnen steuerlich ermöglicht werden. Wir lehnen daher eine Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke ab.“