Ladengeschäfte in Ingolstadt dürfen wieder öffnen – Unter Auflagen



Die 7-Tages-Inzidenz liegt am heutigen Montag, 10. Mai 2021 den fünften Tag in Folge unter 150. 

(ir) Wie in der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehen, hat die Stadt Ingolstadt hierzu soeben eine Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.
Diese finden Sie anhängend und absehbar unter www.ingolstadt.de/amtliche.



Damit wird ab 12. Mai 2021 die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig („Click & Meet“), Voraussetzung ist dabei unter anderem die Vorlage eines negativen Testergebnisses.




Es gelten die Regelungen des § 12 der BayIfSMV (Mindestabstand, FFP-Maskenpflicht, ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, Erhebung von Kontaktdaten).
Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genese Personen nach Maßgabe des § 1a der 12. BayIfSMV.
• Geimpfte, bei denen die „abschließende Impfung“ mit einem in der EU zugelassenen mindestens 14 Tage zurückliegt. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes.
• Genese einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt



Weiterer Ausblick: Am heutigen Montag, 10. Mai 2021 lag die 7-Tagesinzidenz erstmals wieder unter 100. Lockerungen nach der IfSMV sind erst bei fünfmaliger Unterschreitung ab dem übernächsten darauffolgenden Tage vorgesehen (5+2).



Weitere Öffnungsschritte nach §27 der IfSMV (Außengastronomie, Theater, kontaktfreier Sport im Innenbereich) können abweichend davon nach fünfmaliger Unterschreitung beim Gesundheitsministerium beantragt werden und sollen dann nach zweitägiger Vorbereitungszeit am dritten Tag in Kraft treten (also 5+3).