In der nicht-öffentlichen Hauptverhandlungstermin vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt machte die Angeklagte keine Angaben zum Tathergang.
(ir) Der gestrige erste Tag der nicht-öffentlichen Hauptverhandlung wegen Kindstötung vor der großen Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Denz dauerte von 9:15 Uhr bis 17:10 Uhr. Die junge Angeklagte, der vorgeworfen wird, sie habe im Jahr 2017 als 17-Jährige ihren sechs Monate alten Sohn heimtückisch getötet zu haben, machte Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen. Zu dem ihr von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Tathergang machte sie keine Angaben. Es wurden bereits erste Zeugen zum persönlichen Umfeld und näheren Tathergang - darunter eine Reihe von Ärzten - vernommen.
Die Kammer hat im Vorfeld ein jugendpsychiatrisches und ein psychiatrisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit der Angeklagten in Auftrag gegeben, deren vorläufiges Ergebnis dem Gericht bereits schriftlich vorliegt. Beide Sachverständige sind während der gesamten Hauptverhandlungstage anwesend und werden am Ende der Beweisaufnahme jeweils ein endgültiges Gutachten in mündlicher Form erstatten.
Zur genauen Todesursache und dem genauen Tathergang ist ein vorläufiges medizinisches Sachverständigengutachten der Rechtsmedizin München erholt worden. Auch hier wird das endgültige Gutachten am Ende der Beweisaufnahme erstattet werden. Die Hauptverhandlung wird planmäßig am Mittwoch, 6. Februar 2019 um 9:15 Uhr fortgesetzt.