Genauso wie im Einzelhandel muss auf dem Wochenmarkt eine FFP2-Maske getragen werden.
(ir) Da es sich bei der Maskenpflicht auf Märkten um keine lokale Anordnung, sondern eine bayernweite Vorgabe handelt, bleibt diese weiterhin bestehen und kann von der Stadt Ingolstadt auch nicht aufgehoben werden.
Die Pflicht einer FFP2-Maske für Kunden gilt nach der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates für Märkte analog zum Einzelhandel.