Maskenpflicht in Ingolstädter Innenstadt entfällt



Die Führungsgruppe Katastrophenschutz beschloss in ihrer letzten Sitzung, dass die Maskenpflicht in der Innenstadt ab Samstag entfällt. Das Alkoholkonsumverbot wird zeitlich begrenzt.

(ir) Der Katastrophenfall in Bayern wurde nach sechs Monaten zum Montag, 7. Juni 2021 beendet. Die lokale Führungsgruppe Katastrophenschutz hat sich heute Nachmittag noch einmal zu einer abschließenden Sitzung getroffen und das weitere Vorgehen vereinbart.



Künftig sollen im Rahmen einer regelmäßig tagenden Koordinierungsgruppe Corona bereichsübergreifende Themen abgestimmt werden. Bereits vor Ausrufung des Katastrophenfalls war diese Koordinierungsgruppe aktiv. Sie besteht aus Teilnehmern der Stadtspitze, der Gesundheitsbehörden (vertreten durch Referat V), der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden (vertreten durch Referat III und die Polizei), des Schul- und Bildungsbereichs (vertreten durch Referat IV) und der Öffentlichkeitsarbeit (Presseamt).



In der heutigen FÜGK-Sitzung wurde erneut über die aktuelle Inzidenzentwicklung beraten und aufgrund der weiterhin sinkenden Zahlen beschlossen, die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen in der Ingolstädter Innenstadt ab Samstag, 12. Juni 2021 um 0:00 Uhr aufzuheben. Eine entsprechende Änderung der geltenden Allgemeinverfügung wird hierzu vorbereitet.



Die Stadt Ingolstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur für die lokal ausgewiesene Maskenpflicht im Freien auf öffentlichen Plätzen im Bereich der Innenstadt gilt. Die grundsätzlichen Regelungen des Freistaates zur Maskenpflicht (z.B. im Einzelhandel, in Gastronomie, öffentlichen Gebäuden oder im ÖPNV) bleiben unverändert bestehen.



Oberbürgermeister Christian Scharpf begrüßt die Lockerung: „Die sinkenden Inzidenzen erlauben es nun auch in Ingolstadt, auf die Maskenpflicht auf den Straßen der Innenstadt zu verzichten; über dieses weitere Stück an Rückgewinnung von Normalität und Freiheit für unsere Bürgerinnen und Bürger freue ich mich sehr! Ich bitte aber alle, sich weiterhin vorsichtig und verantwortungsvoll zu verhalten und selbst einzuschätzen, in welchen Situationen eine Maske sinnvoll wäre, auch wenn sie dort nicht unmittelbar vorgeschrieben ist.“



Auch über das weitere Vorgehen zum geltenden Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt und weiteren öffentlichen Orten wurde heute beraten. Dabei tritt ab Samstag, 12. Juni 2021 ebenso eine Änderung in Kraft: Das Alkoholkonsumverbot gilt nur mehr im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die derzeit vorgesehenen Bereiche bleiben in diesem Zusammenhang örtlich bestehen (Innenstadt, Bahnhöfe, Glacis, Naherholungsgebiete, etc.). Auch hierzu bereitet die Stadt eine entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung vor.



Seit der Ausrufung des Katastrophenfalls im Dezember 2020 trat die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) meist im wöchentlichen Turnus zu Sitzungen zusammen. Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf dankt den Mitgliedern der Führungsgruppe Katastrophenschutz und allen weiteren Personen, Organisationen und Einrichtungen für ihre ausdauernde Arbeit zur lokalen Bewältigung der Pandemie, auf die er sich jederzeit verlassen konnte.



Der Leiter der Führungsgruppe, der städtische Sicherheits- und Ordnungsreferent Dirk Müller ergänzt: „Die Zusammenarbeit der Beteiligten und die Kommunikationsstruktur hat reibungslos funktioniert. Neben den Abstimmungen innerhalb der FüGK wurde in jedem Arbeitsbereich fortlaufend gearbeitet, meist auch an Wochenenden und Feiertagen; dies schließt auch die Arbeiten der vielen aktiven haupt- wie ehrenamtlichen Kräfte der Hilfs- und Rettungsorganisationen bis hin zu Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr ausdrücklich mit ein. Darüber hinaus ist auch weiterhin eine nicht geringe Anzahl von Ihnen noch präsent und aktiv zugunsten der Bürgerschaft, wie etwa in den Bereichen Impfen und Testen. Allein diese sechsmonatige Ausdauerleistung ist bemerkenswert und aller Ehren wert!“



Die bewährten und eingespielten Strukturen sollen künftig im Rahmen der Koordinierungsgruppe Corona weiterhin bestehen, wenn auch in verkleinerter Runde und mit anlassbezogener Sitzungshäufigkeit.