Corona: Umsetzung von Maßnahmen aufgrund der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35.
(ir) In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung wurden am Donnerstag, 15. Oktober 2020 verbindliche Vorgaben für bayerische Kommunen und Landkreise getroffen, die den Inzidenzwert von 35 beziehungsweise 50 Corona-Infektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschreiten.
Mit einer Inzidenz von 42,94 (LGL) liegt die Stadt Ingolstadt aktuell deutlich über dem Schwellenwert von 35. Damit gelten ab Samstag, 17. Oktober 2020 folgende Maßnahmen, die im Rahmen einer Allgemeinverfügung angeordnet wurden:
1. Ausweitung der Maskenpflicht
Eine generelle Maskenpflicht gilt von 7:00 Uhr bis 24:00 Uhr nun auch auf stärker frequentierten Plätzen. In der Ingolstädter Innenstadt sind diese im Bereich der Achse Donaustraße – Rathausplatz – Moritzstraße – Am Stein – Harderstraße (bis Ecke Auf der Schanz / Dreizehnerstraße), der Achse Kreuztor – Kreuzstraße – Theresienstraße – Ludwigstraße – Paradeplatz, sowie in der Dollstraße und der Milchstraße.
Darüber hinaus muss die Maske vor Schulen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden getragen werden sowie in den Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere an Busbahnhöfen, Bushaltestellen, Bahnhöfen und Bahnhalten.
Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Unterricht in den Schulen (außer Grundschulen), Bildungseinrichtungen sowie Bildungsstätten. Die generelle Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Gebäuden, soweit das Infektionsrisiko nicht durch organisatorische oder hygienetechnische Maßnahmen weitestgehend reduziert werden kann. Ferner gilt die generelle Maskenpflicht auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Infolgedessen gilt überall dort, wo ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht.
2. Sperrstunde ab 23:00 Uhr
Es wird eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr eingeführt. Ab 23:00 Uhr darf zudem an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23:00 Uhr Alkoholverbot.
3. Kontaktbegrenzung
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle weiteren Regelungen der 7. BayIfSMV, die auf § 2 Abs. 1 der 7. BayIfSMV Bezug nehmen, insbesondere in allen von § 13 Abs.4 der 7. BayIfSMV erfassten Betrieben. Die jeweils verantwortlichen Gaststättenbetreiber sind verpflichtet, die erweiterten Kontaktbeschränkungen entsprechend zu berücksichtigen und ihren Gaststättenbetrieb entsprechend zu organisieren.
Die genannten Maßnahmen gelten vorerst bis Mittwoch, 28. Oktober 2020.
„Analog zum generellen Infektionsgeschehen hat das Corona-Virus auch Ingolstadt wieder fester im Griff. Ich bitte daher alle Ingolstädterinnen und Ingolstädter eindringlich darum, die nun getroffenen Maßnahmen zu beachten und einzuhalten! Oberstes Ziel muss es sein, dass die Kontakte von Infizierten weiterhin nachverfolgt werden können und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden wird. Es ist die Aufgabe eines jeden Einzelnen, dafür zu sorgen, dass wir in Ingolstadt nicht über die kritische Marke der 7-Tage-Inzidenz von 50 oder höher kommen und stärkere Einschnitte notwendig werden,“ betont Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll.