Niedrige Renten werden aufgebessert


 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

(ir) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung (nach SGB XII) aus dem Bereich der sozialen Mindestsicherung. Nach Prüfung der Bedürftigkeit steht sie älteren nach Eintritt des Rentenalters beziehungsweise dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu.



Diese Sozialhilfeleistung soll auch die „verschämte Armut im Alter“ verhindern. Niedrige Renten werden damit auf das Niveau der Grundsicherung aufgestockt. Eine Unterhaltspflicht für Kinder beziehungsweise Eltern der Leistungsempfänger besteht erst ab einem jährlichen Einkommen von mehr als 100.000 Euro.