Nutzen Sie Ihre Stimme


 
Informationen zur Wahlbenachrichtigung und Briefwahl zur Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober.

(ir) Am Sonntag, 14. Oktober 2018 finden in Bayern Landtags- und Bezirkswahl statt.

Bei der Landtagswahl sind diejenigen volljährigen Deutschen stimmberechtigt, die seit mindestens 14. Juli 2018 ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Für das Stimmrecht bei der Bezirkswahl muss der Hauptwohnsitz seit 14. Juli 2018 im Regierungsbezirk Oberbayern bestehen. Jeder stimmberechtigte Deutsche wird im Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt automatisch eingetragen, der am 2. September 2018 mit Hauptwohnung in Ingolstadt gemeldet ist.

Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen werden, erhalten bis spätestens 23. September 2018 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Karte nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Alle Wahlberechtigten können voraussetzungslos Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden, auf der sich ein amtliches Antragsformular befindet. Anträge können aber auch ohne die Verwendung des amtlichen Musters schriftlich, nicht telefonisch, gestellt werden. Bei der Beantragung sind immer Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift des Wahlberechtigten anzugeben. Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt, Rathausplatz 4 in 85049 Ingolstadt, zugesandt werden. Er kann aber auch in den Rathausbriefkasten eingeworfen oder beim Briefwahlamt im Neuen Rathaus, 2. Stock, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt abgegeben werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen unter www.ingolstadt.de/briefwahl auch online beantragt werden. Dieser Dienst steht voraussichtlich ab dem 17. September 2018 zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen werden dann kostenfrei an die im Antrag angegebene Anschrift zugesandt.



Das Briefwahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, 2. Stock, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt. Die Briefwahlunterlagen können ab dem 17. September 2018 persönlich mit einem vollständig ausgefüllten Antrag beantragt und abgeholt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzulegen.

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mit schriftlicher Vollmacht des Wahlberechtigten können auch andere Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Zur Vermeidung von Massenvollmachten hat die bevollmächtigte Person dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Wegen der steigenden Beliebtheit der Briefwahl ist im Briefwahlamt mit starkem Andrang zu rechnen. Zur Vermeidung von Wartezeiten ist es daher empfehlenswert, sich die Briefwahlunterlagen auf dem Postwege zusenden zu lassen. Bitte machen Sie möglichst von diesem Angebot Gebrauch.



Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen oder im Briefwahlamt abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis: Wahlbriefe können an den Wahlsonntagen nicht in den Allgemeinen Wahlbezirken abgegeben werden. Wer am Wahlsonntag seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 in 85049 Ingolstadt, tun.

Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen am Wahlsonntag, 14. Oktober 2018 um 18:00 Uhr erreicht. Dies gilt insbesondere mit dem Versand durch die Post.

Da die Wahlbriefe den zuständigen Briefwahllokalen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen sehr dankbar.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 12. Oktober 2018, beantragt werden. An diesem Tag gelten für das Briefwahlamt im Neuen Rathaus verlängerte Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr.
Für Rückfragen ist das Briefwahlamt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-12 66 erreichbar.

Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.