Auf den Flächen der Bezirkssportanlagen ist das Golfspiel immer noch nicht erlaubt.
(ir) Ergänzend zu unserer Meldung vom der städtischen Pressemitteilung „Ab Montag wieder Sport“ vom vergangenen Donnerstag teilt das Ingolstädter Sportamt mit:
Korrekt ist, dass die Bayerische Staatsregierung ab dem 11. Mai 2020 wieder das Ausüben diverser Individualsportarten im Freien erlaubt hat, zum Beispiel Leichtathletik, Tennis, Golf. Diese Lockerung der Bedingungen führt auch zu einer teilweisen Öffnung der städtischen Bezirkssportanlagen für die dort eingewiesenen Vereine (nicht für die Öffentlichkeit!) zur Wiederaufnahme deren Trainings unter beschränkten Voraussetzungen.
Dies trifft jedoch in keinem Fall auf das Golfspiel zu; dies war und ist weiterhin auf den Freisportgeländen der städtischen Bezirkssportanlagen untersagt.
Für die Anhänger des Golfsports: Der Golfclub Ingolstadt und die weiteren Golfanlagen in der Region freuen sich sicher auf einen Besuch. Dort kann unter Einhaltung der vom Bayerischen Golfverband herausgegebenen Handlungsempfehlungen ab 11. Mai 2020 wieder gespielt werden. Alle städtischen Sporthallen bleiben jedoch bis zu einer weiteren Lockerung für diese Bereiche weiterhin geschlossen.
Siehe auch: Ab Montag wieder Sport