OB Scharpf setzt sich für eine Reform der Krankenhausfinanzierung ein



Eine qualitativ hochwertige und schnell erreichbare Gesundheitsversorgung sichern.

(ir) Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Scharpf hat die Bundesregierung aufgefordert, die Krankenhausinfrastruktur durch Vorhaltepauschalen nachhaltiger zu finanzieren. „Seit über einem Jahr versorgen Pflegerinnen und Pfleger, Ärztinnen und Ärzte und alle anderen Berufsgruppen im Krankenhaus gerade die Bürgerinnen und Bürger, die durch das Corona-Virus am schwersten erkrankt sind. Jetzt ist der richtige Moment, diesen Einsatz auch durch eine nachhaltigere Finanzierung der Krankenhausleistungen zu würdigen,“ fordert Oberbürgermeister Christian Scharpf.



Er schließt sich damit den aktuellen Forderungen des Deutschen Städtetages an, dass Bund und Länder künftig ihren Finanzierungsverpflichtungen für das Gesundheitssystem stärker nachkommen sollen. Die Corona-Pandemie zeige, wie wichtig eine umfassende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch kommunale Großkrankenhäuser wie das Klinikum Ingolstadt sei.



Denn die Corona-Pandemie hat zu besonderen finanziellen Belastungen für die kommunalen Großklinika in Deutschland geführt. Das bestehende System, nach dem Krankenhausleistungen abgerechnet werden, honoriert nicht die Vorhaltung von Versorgungsinfrastruktur. „Mein Anliegen ist, dass Krankenhauseinrichtungen, die für jeden von uns im Notfall lebenswichtig sind, angemessen finanziert werden. Das betrifft zum Beispiel Intensivstationen, Intermediate Care Stationen (Intensivüberwachungspflege), Infektionsstationen und die Stroke Unit für die Versorgung von Schlaganfällen. Es geht darum, für die Einwohner der Region 10 eine qualitativ gute und schnell erreichbare Gesundheitsversorgung als wesentlichen Teil der Infrastruktur auch in der Zukunft zu garantieren“, erklärt Scharpf.



Aus dem Forderungskatalog des Städtetages hebt er deswegen zwei Forderungen heraus:
• Eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser durch eine Kombination aus Vorhaltepauschalen und einer adäquaten Leistungsvergütung zu ermöglichen.
• Die Finanzierung der Notfallbehandlungen und Versorgungsinfrastruktur auskömmlich im Sinne einer Grundfinanzierung ohne zwingenden Leistungsbezug zu gestalten.



Scharpf sieht eine Reform der Krankenhausfinanzierung als eine besonders dringliche Aufgabe der nächsten Bundesregierung an, die bei diesem Thema besonders in der Pflicht sei. „Die Corona-Pandemie hat auch im Gesundheitswesen die Grenzen des föderalen Systems deutlich sichtbar gemacht: Während die Versorgung vor Ort geschieht, entscheidet über die Finanzierung überwiegend die Bundesebene“, merkt er an.